Bahn Bahn: Ein Gutschein zur Abkühlung
HALLE/MZ. - Was gibt es als Wiedergutmachung für Hitzeopfer?
Wer wegen einer nicht funktionierenden Klimaanlage im Fernverkehrszug in ärztliche Behandlung muss, bekommt auf Kulanzbasis 150 Prozent des Fahrpreises als Reisegutschein. 50 Prozent gibt es für Komforteinschränkungen, wenn im gesamten Zug die Anlage ausfällt. Tritt das Problem bei klimatisierten Regionalbahnen ein, kann man eine Erstattung zwar probieren - Ansprüche bestehen aber nicht.
Wie und wo kann man Entschädigung beantragen?
Nach Angaben einer Bahnsprecherin reicht ein formloser Antrag. Wichtig sei die Übersendung der Fahrkarte, außerdem solle man sich vom Zugbegleiter oder am Service Point den Ausfall der Klimaanlage bestätigen lassen. Verbraucherschützer raten, notfalls Adressen mit Mitreisenden auszutauschen, um im Streitfall Zeugen benennen zu können. Die Bahn hat drei Kontaktadressen eingerichtet:
per E-Mail:[email protected] (Fahrkarte einscannen, Anschrift vermerken)
per Post: DB Fernverkehr AG, Kundendialog, Stichwort "Hitzewelle", Postfach 10 06 13, D-96058 Bamberg
per Telefon: 0180 / 5 99 66 33, Stichwort "Hitzewelle" (14 Cent / Minute aus dem Festnetz).
Gibt es auch Geld zurück oder nur Gutscheine?
Für Hitzeopfer derzeit nur Gutscheine. Der Fahrgastverband "Pro Bahn" und Verbraucherschützer fordern aber nachdrücklich, dies zu ändern, Gutscheine würden die Bahn nicht einmal etwas kosten.
Was ist, wenn die Züge noch dazu verspätet sind?
Dann greift das Fahrgastrecht - ab einer Verspätung von 60 Minuten gibt es 25 Prozent des Reisepreises zurück, ab 120 Minuten 50 Prozent - per Gutschein oder Überweisung. Das dazu nötige Antragsformular gibt es bei Zugbegleitern oder an Service Points. Ausfüllen muss man es in der Regel selbst.
Bleibt das Formular so kompliziert?
Nein. Bis Ende des Jahres soll ein neues Antragsformular fertig sein. Alle Fragen sollen dann auf einer DIN-A4-Seite untergebracht werden. Bislang sind es zwei, auf denen 40 Felder auszufüllen sind.