Bafög-Betrug Bafög-Betrug: Kein Kavaliersdelikt

Nürnberg/dpa. - Wer eine Ausbildung oder ein Studiumabsolvieren möchte und dazu nicht das nötige Kleingeld hat, hat inDeutschland die Möglichkeit, Bafög zu beantragen. DieBildungsförderung ist eine Sozialleistung und darf nur von jenenbeansprucht werden, die sie auch wirklich benötigen. Um das zugewährleisten, wirft das Amt einen Blick auf die Einkommens- undVermögensverhältnisse des Antragstellers sowie den Verdienst seinerEltern. Besonders in Sachen Vermögen werden die Fakten in denFörderanträgen nicht selten «frisiert».
«Der im Bundesausbildungsförderungsgesetz festgelegteVermögensfreibetrag für kinderlose Singles beträgt 5200 Euro. Alles,was drüber liegt, wird beim Ermitteln des Bafög-Satzesgegengerechnet, ab einer gewissen Vermögenshöhe gibt es gar keineFörderung», erklärt Rudolf Anthofer, Leiter des Amtes fürAusbildungsförderung des Studentenwerkes Erlangen-Nürnberg. Um Bafögzu bekommen, machten Studenten hier immer wieder Falschangaben.
«Beliebte Masche ist auch, dass vor der Antragstellung Geld aufdie Konten von Verwandten oder Freunden transferiert wird», erzähltAnthofer. Geschehe das in Hinblick auf das Bafög-Ansinnen, handele essich um eine rechtsmissbräuchliche Handlung. Kommt das heraus, wirddas Geld dem Vermögen des Bafög-Beantragenden zugerechnet.
«Das Gleiche gilt für Geld, das von anderen auf den Namen desAntragstellers angelegt wird, sei es auf einem Sparkonto, in Formeiner Lebensversicherung oder in Aktienfonds», erläutert Achim Meyerauf der Heyde, Generalsekretär des Dachverbandes der deutschenStudentenwerke (DSW). Rechtlich gesehen gehöre es zu dessen Vermögen.Und das unabhängig davon, ob er es dem Willen des Anlegers nachvielleicht erst viel später nutzen soll oder es gar nur aussteuerlichen Gründen «zwischengeparkt» wurde.
«Sobald ich formal verfügungsberechtigt bin, wird die Wertanlageals meine gesehen. Selbst dann, wenn ich nichts von ihr weiß, was inseltenen Fällen tatsächlich der Fall sein mag», erklärt ChristianBirnbaum, Fachanwalt für Verwaltungs- und Arbeitsrecht in Köln. Umsich nicht unwissend schuldig zu machen, ist es deshalb ratsam, vorAntragstellung zu prüfen, ob «verstecktes» Vermögen vorhanden ist.
Was neben genannten Werten alles angegeben werden muss - etwaAnteile an einer Immobilie oder der Zeitwert des eigenen Pkw -, wirdin den Antragsformularen unmissverständlich formuliert.Bafög-Interessenten sollten die Papiere vollständig undwahrheitsgemäß ausfüllen, denn ihre Angaben können durch einenDatenabgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) überprüftwerden.
Bei dem seit 2001 durch Änderungen im Bundesausbildungsförderungs-und Einkommenssteuergesetz erlaubten Prozedere werden die beim BZStgespeicherten Zinsfreistellungsanträge mit den Daten desAntragstellers abgeglichen. «Treten mehr als 150 Euro Zinsen zutage,führt das dazu, dass ein Antrag genauer geprüft wird», erklärtAnthofer. Schließlich liege bei einer Gutschreibung in dieser Höhenahe, dass das Vermögen des Betroffenen 5200 Euro übersteige.Konsequenz sei neben einer Befragung des Betroffenen unter anderemeine Abfrage seiner Konten.
Diese Abfragen haben ein gewisses Maß an krimineller Energieoffenbart: «Allein von 2001 bis 2004 wurden deutschlandweit 40 000Bafög-Betrugsfälle registriert. Die Summe der erschwindeltenLeistungen lag bei 226 Millionen Euro», erzählt Meyer auf der Heyde.Was als Stichprobenprüfung begann, wurde ob solcher Zahlen zur«allherbstlichen» Routine.
«Seit Einführung des Datenabgleichs sind es weniger geworden, aberes gibt immer noch jedes Jahr Tausende von Fällen. Offenbarbetrachten es viele als Kavaliersdelikt, sich Geld vom Staat zuergaunern», erklärt Birnbaum. Tatsächlich machten sie sich desBetruges schuldig und müssten mit empfindlichen Strafen rechnen: Inerster Instanz leiten die Ausbildungsförderungsämter einOrdnungswidrigkeitsverfahren ein, in dessen Folge neben Rückzahlungder Bezüge mit Bußgeldern von bis zu 2500 Euro gerechnet werden muss.Da bei jedem Bafög-Betrug Meldung an die Staatsanwaltschaft erfolgt,kann zudem ein strafrechtliches Verfahren folgen.
Ist der Straftatbestand des vorsätzlichen Betruges nachgewiesen,wird je nach Schwere des Vergehens geahndet. Das fängt mit relativmilden Geldstrafen von 25 Tagessätzen an, kann aber auch richtig insGeld gehen oder mit einer Gefängnisstrafe enden. «Bei Verurteilunggibt es einen Vermerk ins Bundeszentralregister, was für mancheBerufsziele, etwa eine Beamtenlaufbahn, schon fatal sein kann»,erläutert Meyer auf der Heyde. Bei mehr als 90 Tagessätzen oder dreiMonaten Haft erfolgt zudem ein Eintrag ins Führungszeugnis - man istvorbestraft.
# dpa-Notizblock
## Internet- [Bafög-Homepage des Bildungsministeriums](http://dpaq.de/mN8Uu)- [Infoportal zum Thema Bafög](http://dpaq.de/gcKIG)- [Infos vom Deutschen Studentenwerk](http://dpaq.de/NQVaV)- [Infos zum Bafög-Betrug](http://dpaq.de/VGrg1)