Arbeitsrecht Arbeitsrecht: Prozess über Streiks im kirchlichen Raum
Erfurt, 20. November/AFP. - Nach kirchlichem Arbeitsrecht sind Streiks ebenso wie Aussperrungen unzulässig. Die Gewerkschaften Verdi und Marburger Bund halten dies jedoch für unvereinbar mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit. (Az: 1 AZR 179/11 und 1 AZR 611/11)
Die Kirchen berufen sich auf ihr ebenfalls im Grundgesetz verankertes Selbstbestimmungsrecht. Sie haben ein jeweils eigenständiges Arbeitsrecht, in dem Streiks aber auch Aussperrungen nicht vorgesehen sind. Dennoch hatte 2009 die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi zu Streiks in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen aufgerufen, ebenfalls 2009 streikte die Ärztegewerkschaft Marburger Bund in einem Krankenhaus in Hamburg. Beide Gewerkschaften wollten kirchliche Einrichtungen zu regulären Tarifabschlüssen zwingen.
Mit ihren Klagen wollen diakonische Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sowie der Arbeitgeberverband der evangelischen Nordelbischen Kirche festgestellt wissen, dass Streiks im kirchlichen Raum unzulässig sind. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg hat die Klage ganz, das LAG Hamm die andere Klage teilweise abgewiesen.
Folgt das BAG diesen Entscheidungen, steht der sogenannte Dritte Weg des kirchlichen Arbeitsrechts insgesamt in Frage. Betroffen sind mit Caritas und Diakonie die größte Arbeitgeber Deutschlands - insgesamt rund 1,3 Millionen Arbeitnehmer. Das Erfurter Urteil wird am Dienstagnachmittag erwartet.