Arbeitsrecht Arbeitsrecht: Maultaschen-Fall erklimmt nächste Instanz
Konstanz/dpa. - Der sogenannte Maultaschen-Fall geht in die nächste Runde. Die Konstanzer Altenpflegerin, die wegen des Diebstahls von sechs Maultaschen im Wert von drei bis vier Euro ihren Job verloren hat, wird Berufung beim baden-württembergischen Landesarbeitsgericht einlegen. Das kündigte ihr Verteidiger KlausStaudacher am Freitag an.
Das Arbeitsgericht Radolfzell hatte die fristlose Kündigung der 58Jahre alten Mitarbeiterin der städtischen Konstanzer Spitalstifung am16. Oktober für rechtens erklärt. «Wir sind nach wie vor derAuffassung, dass der Arbeitgeber zu scharf geschossen hat», sagteStaudacher. Der Rauswurf nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit seiunverhältnismäßig, eine Abmahnung hätte gereicht, meinte er.
Der Fall gehört zu einer Reihe von Kündigungen wegenvermeintlicher Bagatelldelikte, die seit Monaten in derÖffentlichkeit kontrovers diskutiert werden. Die 58-Jährige, die in einem Seniorenheim der Stiftung arbeitet, hatte sechs der gefüllten Teigtaschen aus der Verpflegung der Bewohner mitgenommen. Die Essensreste wären nach ihrer Darstellung im Müll gelandet. Ihr Arbeitgeber betrachtete die Mitnahme der Maultaschen jedoch als Diebstahl und bekam beim Arbeitsgericht Recht.
Der Fall beschäftigt unterdessen auch den Konstanzer Gemeinderat. SPD, Grüne und Linke wollen verhindern, dass sich ein solcher Fall wiederholt und das Image der Stadt geschädigt wird. Deshalb wollen sie beantragen, dass sich die Stadt und ihre Betriebe dazu verpflichten, keine Kündigungen bei Bagatelldiebstählen auszusprechen. Sie verweisen darauf, dass Strafverfahren bei Waren-Diebstählen im Wert von unter 50 Euro in der Regel eingestellt werden. Ob der Antrag zulässig ist, muss nach Angaben eines Stadtsprechers noch geprüft werden.