1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Arbeitsmarkt: Arbeitsmarkt: Mindestlohn-Urteil bringt neuen Streit

Arbeitsmarkt Arbeitsmarkt: Mindestlohn-Urteil bringt neuen Streit

09.03.2008, 20:24
Ein Mitarbeiter trägt grüne Briefkisten durch die Halle des Sortierzentrums der Pin Mail AG in Berlin. (Foto: ddp)
Ein Mitarbeiter trägt grüne Briefkisten durch die Halle des Sortierzentrums der Pin Mail AG in Berlin. (Foto: ddp) ddp

Berlin/dpa. - Freitagabend hatte das Berliner Verwaltungsgericht erklärt, dass der Mindestlohn für die Briefzusteller nicht auf die ganze Branche, also auch auf die Post-Konkurrenten, anwendbar sei.

Das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium betonte jedoch, dass der Mindestlohn für Post-Zusteller zunächst in Kraft bleibe. Der Parlamentarische Staatssekretär Klaus Brandner (SPD) stellte allenfalls in Aussicht, die Verordnung aus dem Ministerium anzupassen. Nach seiner Ansicht ist der Gesetzgeber jedoch "mit Sicherheit dazu befugt, Entscheidungen zu treffen, wenn mehrere Tarifverträge vorliegen". Sonst könnten Mindestlohn-Regelungen immer durch die Gründung von Splitterorganisationen unterlaufen werden. "Es kann nicht sein, dass am Schluss nur die Tarifverträge als Mindestlohn-Tarifvertrag gelten können, in denen der niedrigste Lohn vereinbart ist."

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält das Berliner Urteil ebenfalls für falsch. DGB-Chef Michael Sommer mahnte, falls es dennoch Nachbesserungsbedarf gebe, so "muss die Große Koalition rasch handeln", um ihren politischen Willen durchzusetzen und existenzsichernde Mindestlöhne zu schaffen.

Post-Konkurrenten wie PIN hatten argumentiert, dass durch einen allgemein verbindlichen Mindestlohn auf dem vom Arbeitgeberverband Postdienste und der Gewerkschaft Verdi ausgehandelten Niveau ihre Existenz gefährdet werde. Seit Anfang des Jahres gilt bundesweit ein Mindestlohn für Briefzusteller von 8,00 bis 9,80 Euro die Stunde. Die Post-Konkurrenten hatten mit der Gewerkschaft der neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) einen Mindestlohn von 7,50 Euro (West) und 6,50 Euro (Ost) vereinbart.

Der Chef des von PIN und TNT gestützten Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste, Florian Gerster, sagte der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung": "Es ist traurig für die Politik, dass sie durch Gerichte korrigiert werden muss." Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt appellierte derweil an die Regierung, auf eine Berufung zu verzichten. Sie solle vielmehr in der Post-Branche Wettbewerb ermöglichen, statt weiterhin Existenzen und Arbeitsplätze zu zerstören. Staatliche Mindestlöhne müssten grundsätzlich verhindert werden.