Arbeitsamt Arbeitsamt: Überbrückungsgeld hilft bei Start in Selbstständigkeit
Halle/dpa. - Sachsen-Anhalts Arbeitsämter haben im Jahr 2002 rund 4000 Frauen und Männer beim Start in die Selbstständigkeit unterstützt. Nur 13 Prozent von ihnen schafften den Sprung in die eigene Existenz nicht und meldeten sich wieder arbeitslos. Das teilte das Landesarbeitsamt Sachsen-Anhalt-Thüringen am Donnerstag mit. Es seien Überbrückungsgelder in Höhe von 30,8 Millionen Euro an Existenzgründer gezahlt worden.
Die Überbrückungsgelder sollen den Lebensunterhalt in den ersten sechs Monaten sichern. Der Zuschuss wird in Höhe des jeweiligen Arbeitslosengeldes oder der Arbeitslosenhilfe gezahlt. Außerdem übernehmen die Arbeitsämter für ein halbes Jahr anteilig die Sozialversicherungsbeiträge.
Nach dem Job-Aqtiv-Gesetzt ist es möglich, den Übergang aus der Beschäftigung in die Selbstständigkeit sofort mit Überbrückungsgeld zu fördern, um drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Früher mussten Betroffene zunächst mindestens vier Wochen lang Arbeitslosengeld oder -hilfe beziehen. Jetzt reicht der Anspruch auf eine dieser Leistungen aus, damit Überbrückungsgeld gezahlt werden kann.