Anstaltslast und Gewährträgerhaftung
Berlin/dpa. - Anstaltslast und Gewährträgerhaftung - diese europaweiteinzigartigen Privilegien sicherten öffentlich-rechtlicheGeldinstitute jahrzehntelang vor der Pleite ab. Träger der Sparkassensind die Kommunen, die Landesbanken wiederum gehören überwiegendeinzelnen Bundesländern und den Sparkassenverbänden. Privatbankenwaren die Staatsgarantien seit jeher ein Dorn im Auge.
Im Rahmen der ANSTALTSLAST war die öffentliche Hand als Trägerbislang verpflichtet, die Sparkassen und Landesbanken - fallsnotwendig - mit den nötigen Finanzmitteln zu versorgen und damit denBetrieb der Institute zu sichern. Die Anstaltslast wird nun durcheine «normale marktwirtschaftliche Eigentümerbeziehung» ersetzt.Anteilseigner etwa einer Sparkasse kann weiterhin die öffentlicheHand sein. Etwaige Kapitalzuführungen in einem Sanierungsfall müssenaber von nun an von der Europäischen Union genehmigt werden.
Im - nie eingetretenen - Fall einer Pleite wäre die öffentlicheHand darüber hinaus im Rahmen der GEWÄHRTRÄGERHAFTUNG verpflichtetgewesen, auch gegenüber den Kunden einzuspringen und etwaigeForderungen zu erfüllen. Dafür verlangten die Gewährträger - dieLänder und Gemeinden - von ihren Kreditinstituten Unterstützung beider Wirtschaftsförderung in der jeweiligen Region. DieGewährträgerhaftung wird nun ersatzlos abgeschafft, zur Haftung wirdgegebenenfalls nur noch das Vermögen des Instituts verwendet.