Anneli-Prozess Anneli-Prozess in Dresden: Verteidigung sieht keine Beweise für Mordvorwurf gegen Markus B.

Dresden - Die Verteidigung des auch wegen Mordes angeklagten mutmaßlichen Entführers von Anneli-Marie hat lediglich eine Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge beantragt. Es gebe keinen Beweis dafür, dass Markus B. die 17-Jährige getötet habe, sagte Rechtsanwalt Rolf Franek am Freitag im Prozess vor dem Landgericht Dresden. Er plädierte auf eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren für den 40-Jährigen. Laut Franek ist weder eine alleinige Täterschaft von B. oder des mitangeklagten Norbert K. noch ein gemeinschaftliches Handeln belegt. Gemäß des Grundsatzes „im Zweifel für den Angeklagten“ sei daher keiner der Beiden wegen Mordes zu verurteilen.
Emotionale Erklärungen der Familie im Anneli-Prozess
In sehr emotionalen Erklärungen haben Vater und Schwester der entführten und ermordeten Anneli-Marie vor dem Landgericht Dresden die Auswirkungen des Verbrechens geschildert. „Wir waren eine glückliche Familie“, sagte Uwe R. am Freitag im Prozess gegen die mutmaßlichen Täter. Der Verlust ihres jüngsten Kindes sei eine nicht zu beschreibende Belastung, die Privat- und Geschäftsleben beeinträchtige. Teils unter Tränen schilderte der Unternehmer das Wesen von Anneli und die Folgen „dieser abscheulichen Tat“ für ihr Umfeld. „Sie sind Ausgeburten der Hölle“, sagte er in Richtung der Angeklagten. Die „beiden Nichtsnutze“ hätten die „Perle der ganzen Familie“ zerstört.
Markus B. und Norbert K. sollen die Unternehmer-Tochter aus Klipphausen bei Meißen am 13. August 2015 entführt haben, um von ihrem Vater 1,2 Millionen Euro zu erpressen. An das Geld allerdings kamen die beiden verschuldeten Männer nicht. Sie sind wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge und - im Fall von Markus B. - wegen Mordes angeklagt. (dpa)