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Amazon Amazon: Geschenkgutschein darf nicht nach einem Jahr verfallen

24.04.2007, 09:01

München/ddp. - Dieser hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, dass Gutscheine generell nur ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig sind und auch Restguthaben ab dem Verfallsdatum nicht mehr verwendet werden können. Nach den gesetzlichen Bestimmungen würde der Anspruch aus dem Gutschein aber erst nach drei Jahren verjähren.

Die auf Unterlassungsklagen spezialisierte 12. Zivilkammer desLandgerichts gab der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg statt, die den Fall in München vor Gericht gebracht hatte. Allerdings kann Amazon.de gegen die Entscheidung noch Rechtsmittel einlegen. DasUnternehmen hatte argumentiert, dass durch die lange Gültigkeit derGutscheinkonten ein erheblicher Verwaltungsaufwand entstünde. Demschloss sich das Gericht nicht an.