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Am 14. April Urteil über Lehman-Klagen

20.01.2010, 16:22

Hamburg/dpa. - Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) wird am 14. April die ersten Urteile im Streit geschädigter Lehman-Anleger mit der Hamburger Sparkasse (Haspa) verkünden.

Das gab der Vorsitzende Richter des 13. Zivilsenats des OLG, Ralf Panten, am Mittwoch im Anschluss an zwei mehrstündige Verhandlungen in Hamburg bekannt. Bis dahin sollen beiden Seiten nochmals Stellung nehmen. Damit ist ein erstes Urteil der Berufungsinstanz in Sicht. Die Haspa hatte gegen die Urteile des Landgerichts Berufung eingelegt, die zugunsten der Anleger entschieden hatten.

Die Haspa-Kunden fordern von dem Geldinstitut Schadenersatz, weil sie falsch beraten worden seien. Vor den Gerichten schälten sich bislang vor allem zwei Themenkomplexe als maßgeblich heraus: Zum einen hätte die Haspa die Kunden darüber aufklären müssen, dass Zertifikate der US-Bank Lehman Brothers keiner Einlagensicherung unterliegen und daher bei einer Insolvenz der Totalverlust der Anlage eintritt. So lautet der Urteilstenor bei den Amtsgerichten. Zum anderen hätten die Anleger darüber aufgeklärt werden müssen, wie hoch die Gewinnmarge der Bank beim Verkauf von Lehman-Zertifikaten ist.

Richter Panten ließ in der Verhandlung durchblicken, dass sein Senat dem «sehr grundsätzlichen Ansatz» des Landgerichts nicht unbedingt folgen will. Vielmehr werde ganz konkret der Einzelfall geprüft. Und so wurde der Fall eines pensionierten Lehrers, der 10 000 Euro durch eine Investition in Lehman-Zertifikate im Dezember 2006 verloren hat, penibel ausgeleuchtet: Er selbst musste ebenso ausführlich seine Anlagemotive und den Verlauf des Beratungsgesprächs darlegen wie seine Partnerin und zwei Anlageberater der Haspa. Dabei wurden Anlageentscheidungen erörtert, die bis zu zehn Jahre zurücklagen.

Im Ergebnis wurde deutlich, dass der Lehrer dachte, die Anlage wäre sicher, weil die Lehman-Papiere durch eine öffentlich beaufsichtigte Sparkasse vertrieben wurden. Und dass der Gewinn der Haspa mit Depot- und Verwaltungsgebühren sowie dem einprozentigen Ausgabeaufschlag abgegolten werde.

Bundesweit sind zahlreiche Verfahren wegen der Insolvenz von Lehman Brothers anhängig; die genaue Zahl ist nicht bekannt. Die deutschen Banken hatten Zertifikate einer niederländischen Lehman- Tochter an Privatanleger vertrieben; bundesweit soll es 30 000 bis 50 000 Betroffene geben. Die meisten Banken haben zumindest einen Teil der Anleger ganz oder teilweise entschädigt. Die Haspa hatte Lehman-Zertifikate im Wert von 53 Millionen Euro vertrieben und hat mittlerweile rund 10 Millionen Euro Entschädigungen gezahlt. Jeder strittige Fall muss einzeln vor den Gerichten verhandelt werden, weil er rechtlich unterschiedlich anzusehen ist.