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Aktienhandel Aktienhandel: Spekulationssteuer

18.11.2003, 08:25

Karlsruhe/dpa. - Spekulationsgewinne aus der privaten Veräußerungvon Wertpapieren werden besteuert, wenn zwischen Kauf und Verkaufnicht mehr als ein Jahr liegt. So bestimmen es die Paragrafen 22 und23 des Einkommensteuergesetzes. Bis Ende 1998 konnten Privatanlegeran der Börse bereits nach sechs Monaten ihre Gewinne steuerfreieinstreichen. Wer innerhalb der nun geltenden Jahresfrist verkauft,darf seinen Gewinn nur dann behalten, wenn er die Freigrenze von 512Euro nicht überschreitet. Liegt er allerdings darüber, dann wird dergesamte Gewinn steuerpflichtig. Allerdings können Gewinne undVerluste aus privaten Spekulationsgeschäften gegeneinander verrechnetwerden.