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Abfall Abfall: Duales System droht das Aus

23.08.2002, 11:12

Bonn/dpa. - Diese Praxis will die Behörde allerdingsnoch bis zum Jahre 2006 tolerieren.

Das DSD, das am Donnerstag bei der obersten deutschenWettbewerbsbehörde eine Freistellung vom Kartellverbot beantragthatte, begrüßte die Überprüfung. «Wir wollen Klarheit haben, wie dasVerhältnis zwischen Umweltverwaltungsrecht und Wettbewerbsrechtaussieht», sagte Wolfram Brück, Vorstandsvorsitzender des DSD. DieserPrüfvorgang sei gewollt und notwendig, da das DSD nicht nur unter«Duldung» existieren wolle. Die Zusammenarbeit des Systems mit denbeteiligten Wirtschaftskreisen im Handel sei eine gewollte politischeEntscheidung. «Darin sehen die Wettbewerbshüter nun ein Kartell.»

Im Interesse der Entsorgungspartner müsse das System auf einegesicherte Rechtsgrundlage gestellt werden, forderte das Unternehmen.Eine bloße Duldung des DSD durch das Kartellamt reiche nicht aus. DieAnfang der 90er Jahre gegründete Gesellschaft verfügt mit einembesonderen Lizenzierungssystem für Unternehmen und Handel in derEntsorgung von Verpackungen über eine Monopolstellung. Von einemüberwältigenden Teil der Hersteller und Händler hat das DSD dieVerpflichtung übernommen, gebrauchte Verpackungen wie Cola-Dosen oderJoghurt-Becher zu verwerten.

Mit einem Marktanteil von 95 Prozent dominiert das DSD nachMeinung der Wettbewerbshüter mit seinen Partnerfirmen die Geschäftemit dem «Grünen Punkt». Für das DSD bestehe nur ein marginalerWettbewerbsdruck. Seine Marktposition habe sich in den vergangenenJahren verfestigt und damit kaum Wettbewerb zugelassen, meinte Böge.

Deshalb werde die bisherige Tolerierung überprüft. Mitder Novelle des Kartellgesetzes von 1999 hätten sich dieVoraussetzungen für eine Freistellung vom Kartellverbot zudemverändert. Böge kündigte an, den DSD-Antrag auf Freistellung vomKartellverbot zu prüfen. Das Ergebnis sei offen.

«Im Extremfall ist das eine existenzbedrohende Frage, falls eskeine Freistellung gibt», sagte Brück. Aber damit wäre auch dasKreislaufwirtschaftssystem in Gefahr. Das DSD finanziere undorganisiere nur die Dienstleistung, die von der Politik gewollt sei.«Man kann auch in den Prüfverfahren zu der Auffassung kommen, esbraucht gar keine Freistellung, da die Vorschriften desUmweltverwaltungsrechts vorprägend sind», sagte Brück.

«Wenn ein Kartell nicht freigestellt wird, muss es aufgelöstwerden», sagte Böge zu möglichen Konsequenzen aus der Prüfung für dasDuale System Deutschland. Auch wenn eine Freistellung nicht möglichsei, werde ab 2006 «keine Chaos ausbrechen». Es gäbe bis dahin andereEntsorgungslösungen als das DSD. Auch so genannte Selbstentsorgerkönnten sich in dem Geschäft etablieren. «Wir sind bereit, mit jedemSelbstentsorger - der seriös gemäß der Verpackungsordnung sein Systeminstalliert - zusammen zu arbeiten», sagte Brück. Wichtig sei, dassbei der Entsorgung von Verpackungen mehr Wettbewerb entsteht. Böge:«Dieses Signal muss rechtzeitig im Markt ankommen».

Das DSD liegt mit dem Kartellamt seit längerem im Streit. Imvergangenen Jahr wurden Geschäftsräume des Unternehmens sowie vonVerbänden des Handels und der Ernährungsindustrie durchsucht. DieBehörde begründete die Aktion mit dem Boykottverdacht gegenKonkurrenten. Sie sollen dazu aufgerufen haben, die Entsorgung vonVerpackungen durch andere Unternehmen zu boykottieren. Den Vorwurfhatte das DSD als unberechtigt zurückgewiesen.