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31. Juli 31. Juli: «Kennen lernen» und «kennenlernen» sind erlaubt

31.07.2007, 12:01

Hamburg/dpa. - In Österreich gilt die Übergangsfrist noch ein Jahr länger, in der Schweiz sogar zwei Jahre.

Wegen der heftigen Kritik an der Rechtschreibreform von 1996 wardas amtliche Regelwerk zum 1. August 2006 erneut geändert worden.Entsprechend den Vorschlägen des Rats für deutsche Rechtschreibungsind seitdem in einigen besonders umstrittenen Bereichen die altenSchreibweisen wieder zugelassen.

So ist beispielsweise neben «kennen lernen» auch wieder die alteZusammenschreibung «kennenlernen» erlaubt. Wortverbindungen wie«allein erziehend» und «so genannt» dürfen ebenfallszusammengeschrieben werden («alleinerziehende Mutter», «sogenannteschnelle Brüter»). In Fällen wie «auseinanderbrechen» ist dieZusammenschreibung sogar wieder verbindlich vorgeschrieben. DasAnredepronomen darf in Briefen wieder großgeschrieben werden: «du»oder «Du».

Bei der Kommasetzung und Worttrennung sind jetzt einigeSchreibweisen verboten, die nach der Reform 1996 erlaubt waren: DasKomma ist etwa vorgeschrieben bei Sätzen wie «Sie öffnete dasFenster, um frische Luft hereinzulassen». Einzelne Vokale amWortanfang dürfen am Zeilenende auch nicht mehr abgetrennt werden;die Silbentrennung «A-bend» ist also unzulässig.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung war im Dezember 2004 alsReaktion auf die massive Kritik an der Rechtschreibreform gegründetworden. Ihm gehören 40 Mitglieder aus sechs Ländern an. DerRatsvorsitzende, der frühere bayerische Wissenschaftsminister HansZehetmair (CSU), sieht mit den vom Rat angeregten Änderungen den«Rechtschreibfrieden» wiederhergestellt. Bei den Anwendern gebe es«so gut wie keine Unruhe mehr», sagte Zehetmair nach der jüngstenRatssitzung in Mannheim. In absehbarer Zeit seien keine neuenÄnderungen zu erwarten.

Die deutschsprachigen Nachrichtenagenturen AFP, AP, APA, DowJones, ddp, dpa, epd, KNA, sid und Reuters stellen am 1. August 2007ihre Rechtschreibung um. Um nicht nur korrekt, sondern aucheinheitlich zu schreiben, haben sie sich in allen Fällen, in denenunterschiedliche Schreibweisen zulässig sind, für eine bestimmteentschieden. Sie schreiben zum Beispiel «kennenlernen» und nicht«kennen lernen», «Delfin» und nicht «Delphin».

Die Fälle zugelassener Varianten machen etwa zwei Prozent derWörter aus, die in den großen Wörterbüchern verzeichnet sind. DieAgenturen folgen dabei den übereinstimmenden Empfehlungen derWörterbuchverlage Duden und Wahrig. In den Fällen, in denen dieVerlage abweichende Empfehlungen geben, wählen die Agenturen in derRegel die klassische, also auch schon vor 1996 gültige Schreibweise.Die Schweizerische Depeschenagentur SDA hält sich streng an denGrundsatz «Bei Varianten die herkömmliche Schreibweise» und wendet ineinigen Fällen gemäß den Empfehlungen der Schweizer OrthographischenKonferenz (SOK) die neue Rechtschreibung nicht an.