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Fahrverbot ab 21 km/h zu schnell Fahrverbot ab 21 km/h zu schnell: Welche härteren Strafen Autofahrern nun drohen

27.04.2020, 07:04
Ab dem 28. April gelten härtere Strafen für Autofahrer.
Ab dem 28. April gelten härtere Strafen für Autofahrer. www.imago-images.de

Zugestimmt hatte der Bundesrat der neuen Straßenverkehrsordnung bereits Mitte Februar. Ab dem 28. April tritt sie nun in Kraft, mit erheblichen Folgen für Autofahrer. Die Bußgelder werden erhöht und ein Fahrverbot wird schon bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen verhängt. 

Die Betreiber des Portals Geblitzt.de sieht die Maßnahmen als überzogen an. Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber des Portals sagt: „Es stellt sich nicht nur die Frage, inwieweit Bußgelder als Erziehungsmaßnahme angewendet werden sollten, sondern auch, ob die Erhöhung trotz der vielen fehlerhaften Bußgeldverfahren sinnvoll ist. Erschwerend kommt hinzu, dass die Gerichte bereits stark überlastet sind und die Fälle vermutlich weiter ansteigen werden.“ Doch was ändert sich in der StVO?

Die wichtigsten Änderungen der StVO-Novelle

Insbesondere Verstöße gegen das Tempolimit werden härter geahndet. Zukünftig sollen einmonatige Fahrverbote bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts verhängt werden.

Bei geringeren Überschreitungen sind die Bußgelder im Vergleich zu vorher doppelt so hoch angesetzt. Zusätzlich dazu kann es bereits ab einer Tempoüberschreitung von 16 km/h einen Punkt in Flensburg geben.

Keine Rettungsgasse? Bußgeld von bis zu 200 Euro

Neben den höheren Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen geht es auch Falschparkern künftig an den Kragen. Teurer werden insbesondere das Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen sowie das Parken auf Geh- und Radwegen.

Bis zu 100 Euro könnten dabei anfallen. Hohe Sanktionen drohen zudem denjenigen, die keine Rettungsgasse bilden. Neben den 200 Euro Bußgeld und den zwei Punkten kommt künftig noch ein Fahrverbot hinzu.

Mehr Schutz für Fahrradfahrer

Ein weiterer wichtiger Teil der erneuerten StVO dient dem Schutz der Fahrradfahrer. Beispielsweise soll es künftig Fahrradzonen geben, in denen nur Fahrradfahrer erlaubt sind. Auch müssen Autofahrer beim Überholen nach der StVO-Novelle einen Mindestabstand zu Fahrrädern, Fußgängern und E-Scootern einhalten.

Dabei gelten 1,5 Meter Abstand innerorts und 2 Meter außerorts. Zur Vermeidung von Unfällen sollen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beim Rechts-Abbiegen innerorts nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren.

Und auch ein neues Verkehrszeichen mit dem Überholverbot von Zweirädern sowie eine Grünpfeilregelung für Fahrradfahrer werden eingeführt. (mz)