1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Wirtschaft
  6. >
  7. Betreuungskosten: Betreuungskosten: 6000 Euro rückwirkend geltend machen

EIL

Betreuungskosten Betreuungskosten: 6000 Euro rückwirkend geltend machen

11.05.2006, 09:29

Berlin/dpa. - 20 Prozentdavon sind direkt von der Steuerschuld abziehbar - also 1200 Euro.Darauf weist der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste(bpa) in Berlin hin.

Bisher waren nur 20 Prozent von höchstens 3000 Euro an Pflege- undBetreuungskosten abzugsfähig - also 600 Euro. Voraussetzung für diehöhere steuerliche Entlastung ist, dass die Leistungen, für die dieKosten anfallen, im Sinne der Pflegeversicherung erbracht werden. Dasbedeutet, dass die Arbeiten durch einen zugelassenen Pflegediensterbracht und die Kosten mit diesem abgerechnet werden.