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Wittenberger Paar vor dem Schwurgericht Totschlag des eigenen Kindes kann nicht bewiesen werden

Die Anwälte des jungen Paares, die wegen Totschlags ihres 15-Monate alten Kindes vorm Schwurgericht stehen, plädieren auf Freispruch.

Von Andreas Hübner Aktualisiert: 03.02.2023, 17:09
Die Vorsitzende Rochterin kündigt das Urteil für den 13. Febraur an.
Die Vorsitzende Rochterin kündigt das Urteil für den 13. Febraur an. (Foto: Stefan Puchner/dpa)

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WITTENBERG/DESSAU/MZ - Es sind klare Worte, die der Staatsanwalt findet: „Es steht fest, dass einer der beiden Angeklagten oder beide für den Tod des Kindes verantwortlich sind.“