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Terminvergabe, welcher Impfstoff Fast 2.000 Termine verteilt - So geht es ab Montag beim Impfen in Dessau-Roßlau weiter

05.12.2021, 14:00
Das neue Impfzentrum in Dessau
Das neue Impfzentrum in Dessau (Foto: Thomas Ruttke)

Dessau-Roßlau/MZ - Für ihr neu eröffnetes Impfzentrum im Dessau-Center hat die Stadt in der vergangenen Woche bereits fast 2.000 Impftermine vergeben. Das hat Stadtsprecher Carsten Sauer am Freitag mitgeteilt und gleichzeitig organisatorische Hinweise für das Impfgeschehen in den kommenden Wochen gegeben.

So würden Impfungen im städtischen Impfzentrum weiterhin nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung verabreicht. Die Hotline unter 0340/2042891 sowie 2042892 ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 sowie von 13 bis 15.30 Uhr erreichbar.

Berücksichtig würden alle, deren Zweitimpfung mindestens fünf Monate her ist

Am Montag allerdings sollen sich nach Willen der Verwaltung nur Personen melden, die sich für die Auffrischungsimpfung anmelden wollen. Berücksichtig würden alle, deren Zweitimpfung mindestens fünf Monate her ist, also vor dem 7. Juli dieses Jahres stattgefunden hat, „damit die noch freien Termine für die 49. Kalenderwoche effektiv vergeben werden können“, erklärte Sauer. Für die Anmeldung zur Booster-Impfung werde der Termin der Zweitimpfung entsprechend abgefragt.

Die Stadt wies zudem darauf hin, dass für die Auffrischungsimpfungen im Verlauf der dieser Woche der Impfstoff von Moderna verwendet wird. Es könne jedoch Abweichungen geben. Personen unter 30 Jahren sollen Biontech erhalten. „Personen, die im Rahmen der ersten und zweiten Impfung einen Impfstoffwechsel hatten, erhalten den gleichen Impfstoff, wie zur zweiten Impfung“, sagte Sauer. Die abschließende Entscheidung obliege aber dem diensthabenden Arzt im Impfzentrum.

Eigene Kontingente für Zweitimpfungen werden vorgehalten

Auch Menschen, die sich bis zum 30. November eine Erstimpfung bei den mobilen Impfterminen abgeholt hatten, müssen sich nun eigenständig über die Telefonhotline um einen Termin für die Zweitimpfung im Impfzentrum bemühen. „Dafür werden aber Kontingente vorgehalten“, versprach Sauer.

Im Impfzentrum können auch zwölf- bis 15-jährige Kinder und Jugendliche berücksichtigt werden. Aber nur nach ärztlicher Aufklärung und bei Risikoakzeptanz des Kindes beziehungsweise der Sorgeberechtigten sollen die Impfungen erfolgen. Die Anwesenheit der Sorgeberechtigten ist notwendig. Bei den über 16-jährigen Jugendlichen ist die Anwesenheit nur einer sorgeberechtigten Person notwendig.

Im Impfzentrum werden die Präparate von Moderna, Biontech und von Johnson & Johnson verimpft. Neben Impfausweis und Krankenkassenkarte sollten nach Möglichkeit das Aufklärungsblatt, die Einwilligungserklärung und der Anamnesebogen ausgefüllt zur Impfung mitgebracht werden.