Handy-Datenautomatik nur mit Zustimmung des Kunden

Düsseldorf - Die nachträgliche automatische Erweiterung der vertraglichen Leistungen eines Mobilfunktarifs ist unzulässig. Das hat nach dem Landgericht München I (Az.: 12 O 13022/15 vom 11.02.16) nun auch das Landgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 12 O 311/15).
drei Klauseln rund um Datenautomatiken von Vodafone für unwirksam: Teure Zusatzleistungen könnten nicht ohne Kundenzustimmung Vertragsbestandteil werden.
Zudem sei fraglich, ob der Kunde stets Interesse habe, gegen Aufpreis schneller zu surfen, so die Düsseldorfer Richter weiter. Das gelte insbesondere, wenn er sich bewusst für einen günstigeren Vertrag entschieden hat und die automatischen Zubuchungen in der Summe sogar teurer sind als der Monatspreis eines höherwertigen Tarifs.
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Die Datenautomatiken funktionieren in der Regel so: Ist das im gebuchten Tarif festgelegte Highspeed-Datenvolumen verbraucht, wird bis zu drei Mal im Monat ein kostenpflichtiges Datenpaket dazugebucht - teils ohne dass der Kunde dem widersprechen könnte, teils mit unklaren Regelungen, wie eine Zubuchung abgelehnt werden könnte. Zum anderen behalten sich die Provider teils vor, dem Kunden automatisch eine andere Datenoption für den kommenden Monat einzurichten. (dpa/tmn)