Gottesdienste in Bayern ab 4. Mai unter Auflagen wieder erlaubt
München - Unter strengen Auflagen sollen öffentliche Gottesdienste in Bayern ab dem 4. Mai trotz der andauernden Corona-Krise wieder erlaubt sein. Dies teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Freitag am Rande einer Landtagssitzung in München mit. (dpa)