1. MZ.de
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Vorstoß der SPD-Fraktion: SPD-Fraktion drängt auf AfD-Verbotsverfahren

Vorstoß der SPD-Fraktion SPD-Fraktion drängt auf AfD-Verbotsverfahren

Soll die AfD verboten werden? Berlins SPD-Fraktion plädiert dafür, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Der Fraktionschef setzt auf einen gemeinsamen Antrag mit der CDU.

Von dpa 14.11.2025, 06:01
SPD-Fraktionschef Raed Saleh (links) will mit der CDU das Gespräch zum Thema AfD-Verbotsverfahren suchen. (Archivbild)
SPD-Fraktionschef Raed Saleh (links) will mit der CDU das Gespräch zum Thema AfD-Verbotsverfahren suchen. (Archivbild) Britta Pedersen/dpa

Berlin - Berlins SPD-Fraktion macht sich für ein AfD-Verbotsverfahren und eine entsprechende Bundesratsinitiative dazu stark. „Unser Grundgesetz ist in dieser Frage eindeutig: Schon Parteien, die nach ihren Zielen die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen, sind verfassungswidrig und damit aufzulösen und zu verbieten“, sagte Fraktionsvorsitzender Raed Saleh der Deutschen Presse-Agentur. 

„Wir werden mit dem Koalitionspartner CDU das Gespräch suchen. Das Ziel ist, dass wir einen gemeinsamen Parlamentsbeschluss verabschieden, damit die Berliner Landesregierung im Bundesrat und gemeinsam mit weiteren Landesregierungen aktiv Möglichkeiten und Mehrheiten für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens ausloten.“ Das Ziel sei, im Bundesrat zeitnah eine entsprechende Initiative zu ergreifen. 

Berliner SPD-Fraktion ist für ein Verbotsverfahren

„Wir unterstützen die Haltung des Bundespräsidenten sowie des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, dass die Voraussetzungen für ein erfolgreiches AfD-Verbotsverfahren geprüft und abgewogen werden müssen“, erklärte Saleh. 

„Die Haltung und Beschlusslage der SPD im Bund, im Land und meiner Fraktion dazu ist klar und eindeutig. Wir sind für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens“, so der SPD-Fraktionschef. „Es geht nicht darum, wie groß oder klein der Zuspruch der Partei in Umfragen ist. Es geht auch nicht darum, ob man diese Partei gut oder schlecht findet. Sondern es geht allein darum, ob sie auf dem Boden unseres Grundgesetzes agiert oder nicht.“

Die Entscheidung liegt beim Verfassungsgericht

Über ein Parteiverbot kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Einen entsprechenden Antrag können entweder der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die Innenminister von Bund und Ländern hatten im Frühjahr die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum weiteren Umgang mit der AfD vereinbart, die sich inzwischen konstituiert hat. 

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Anfang Mai mitgeteilt, dass es die AfD fortan als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen werde. Wegen einer Klage der AfD gegen diesen Schritt legte die Behörde die Einstufung aber bis zur gerichtlichen Klärung auf Eis.