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Härtefallfonds SED-Opfer in Not können Hilfen aus Berliner Fonds beantragen

Von dpa Aktualisiert: 07.07.2022, 14:05
Tom Sello, Berliner Aufarbeitungsbeauftragter.
Tom Sello, Berliner Aufarbeitungsbeauftragter. Jörg Carstensen/dpa/Archivbild

Berlin - Wer früher in der DDR politisch verfolgt wurde und heute in Not ist, kann Unterstützung aus dem Härtefallfonds des Lands Berlin beantragen. Darauf weist der SED-Aufarbeitungsbeauftragte Tom Sello hin. Im neuen Landeshaushalt seien die Mittel für den Fonds für dieses Jahr auf 200.000 Euro verdoppelt worden.

„Dass der Bedarf dafür vorhanden ist, hat sich im vergangenen Jahr gezeigt“, sagte Sello der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. „Bereits im Oktober war der Härtefallfonds ausgeschöpft, so dass wir keine weiteren Anliegen bearbeiten konnten und die Hilfesuchenden auf dieses Jahr vertrösten mussten.“ Jetzt könnten wieder Anträge gestellt werden.

Gedacht ist das Geld nach Sellos Angaben für rehabilitierte Verfolgte der SED-Diktatur mit Wohnsitz in Berlin, die sich in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage befinden. Der Fonds kann mit einer einmaligen Zahlung helfen, wenn keine andere staatliche Unterstützung greift. Sellos Behörde hilft nach Bedarf bei der Antragstellung.