Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein: Brüder erhalten wegen Mord an Lehrerin lange Haftstrafen

Lübeck/dpa. - Die Richter der Jugendstrafkammer sahen es als erwiesen an, dass die beiden jungen Männer die 55-jährige Lehrerin in deren Ahrensburger Wohnung überfallen und mit einem Messer getötet haben.
Auslöser der Tat im Januar sei eine Bagatelle gewesen, wie sie zumganz normalen Schulalltag gehöre, sagte der Vorsitzende in derUrteilsbegründung: «Die Kammer hat eine Tat dieses Ausmaßes aus einemderart geringfügigen Anlass noch nicht erlebt.» Nur der 21-Jährigehatte zu den Hintergründen ausgesagt: Grund seien die Beschwerdenseines Bruders über angebliche Schikanen im Unterricht gewesen.
Die von Schülern, Eltern und Lehrern als streng, aber gerechtgeschilderte Realschulpädagogin habe den 18-Jährigen ungerechtbehandelt, hatte der Ältere zu Beginn des Prozesses erklärt. Sie habeihm Sechsen für nicht vorgelegte Berichtigungen und unentschuldigtesFehlen gegeben. Damit war die Lehrerin einem Beschluss derSchulkonferenz gefolgt. Die Schule hatte ihre Jugendlichen durch dasharte Durchgreifen zu mehr Disziplin anhalten wollen. Wenige Monatenach dem Tod der Lehrerin war das Regelwerk abgeschafft worden.
Nach Feststellungen des Gerichts hatte der 21-Jährige die Frau beider Tat sechs Mal mit einem Schlagring traktiert und so zu Bodengeschlagen. Dann rammte er seinem Opfer ein rund 30 Zentimeter langesFleischermesser acht Mal in den Brustkorb und schnitt der Frau dieKehle durch. Der Angeklagte hatte im Verfahren selbst davongesprochen, dass er die Lehrerin «abgeschlachtet» habe. Der 18-Jährige schwieg dagegen zu allen Vorwürfen. Eine Beteiligung an derTötung oder gar ein Mord, wie es die Anklage vorausgesetzt hatte, warihm nach Auffassung des Gerichts nicht nachzuweisen. Die von seinemBruder von vornherein geplante Gewalt gegen die Lehrerin habe erallerdings unterstützt.
Mit dem Urteil blieb das Gericht zum Teil deutlich unter denAnträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die mit ihrem Antragvon neun Jahren und neun Monaten nahezu die Höchststrafe ausschöpfenwollten. Die Verteidigung hatte für den 18-Jährigen Freispruch, fürseinen Bruder fünfeinhalb Jahre Jugendstrafe beantragt.