Säure-Attacke gegen Polizisten Säure-Attacke gegen Polizisten: Prozess gegen zwei "Reichsbürgerinnen" aus dem Harz

Herzberg/Halle (Saale) - „Sie sind für uns nicht zuständig“, schleudert die ältere der beiden Angeklagten dem Amtsgericht Herzberg entgegen. Die 68-Jährige und ihre 30 Jahre alte Tochter werden von den Behörden den sogenannten Reichsbürgern zugerechnet. Diese erkennen die Bundesrepublik und deren Institutionen nicht an und behaupten, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort.
Prozess gegen Reichsbürgerinnen: Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
In Herzberg müssen sich die Frauen aus Barbis im Südharz seit Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Die Tochter soll einen Polizisten mit einem konzentrierten säurehaltigen Sanitärreiniger angegriffen und erheblich an den Augen verletzt haben. Die Mutter soll ebenfalls Beamte attackiert und erheblichen Widerstand geleistet haben.
„Reichsbürger“ werden vom Verfassungsschutz beobachtet. Viele Anhänger der Bewegung sind nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in der rechtsextremen Szene aktiv. Die Staatsanwaltschaft Halle rechnet ihr auch den früheren „Mister Germany“, Adrian Ursache zu.
Am Donnerstag wird gegen ihn der Prozess am Landgericht Halle wegen versuchten Mordes an einem Polizisten fortgesetzt. Er soll bei der gerichtlich angeordneten Zwangsräumung seines überschuldeten Hausgrundstückes im August 2016 gezielt auf den Kopf eines SEK-Beamten geschossen haben. Der 42-Jährige bestreitet dies. Das Gericht will nun einen Gutachter dazu befragen.
Die beiden Frauen aus dem Südharz hatten unterdessen den ersten Prozessanlauf im Juni durch unentschuldigtes Fernbleiben platzen lassen. Damit ihnen dies nicht erneut möglich war, ließ das Gericht Mutter und Tochter diesmal am Tag vor der Verhandlung in Gewahrsam nehmen. Beide wurden von Polizisten in den Verhandlungssaal geführt.
Angeklagte blieben demonstrativ stundenlang hinter der Anklagebank stehen
Möglicherweise um ihre Missachtung auszudrücken, setzten die Frauen sich nicht neben ihre Verteidiger. Sie blieben - wie auch der Angeklagte in Halle - demonstrativ stundenlang hinter der Anklagebank stehen. Mit Zwischenrufen, Getuschel und Gelächter störten sie zunächst die Verhandlung. Die Vorsitzende Richterin Annett Cron ließ sich aber nicht provozieren. Im Ton freundlich, aber bestimmt gelang es ihr, die Verhandlung in geordnete Bahnen zu lenken.
Die angeklagte Mutter, die seit Jahren mit unterschiedlichsten Behörden im Streit liegt, versuchte nur noch zögerlich, den Fortgang der Verhandlung zu beeinflussen. Um mögliche Störungen durch Dritte zu unterbinden, hatte das Gericht erneut strenge Sicherheitsvorkehrungen angeordnet. Die zahlreichen Zuschauer, die in den Verhandlungssaal im historischen Welfenschloss drängten, wurden nur einzeln eingelassen und vorher auf Waffen und andere gefährliche Gegenstände hin kontrolliert.
Hauptzeuge des Schöffengerichts war ein inzwischen pensionierter Polizist. Er schilderte, wie er am 5. Juni 2015 zusammen mit einem Kollegen und einem Mitarbeiter des Landkreises dem Bezirksschornsteinfeger Amtshilfe geleistet hatte, nachdem Mutter und Tochter sich zuvor geweigert hatte, die obligatorische Feuerstättenschau in ihrem Haus in Barbis zuzulassen.
Nach dem Betreten des Gebäudes habe die dort wartende 30-Jährige ihn gezielt mit Säure aus einer Plastikflasche bespritzt, sagte der Beamte. Zudem habe die Frau ihn mit Tritten und Bissen attackiert, als er sie zu Boden bringen und fixieren wollte.
Polizist: „Ich habe tagelang erhebliche Schmerzen gehabt, kann zum Glück aber wieder sehen.“
Die Säure sei ihm in die Augen gelaufen, so dass er kaum noch sehen konnte und vorübergehend dachte, er werde sein Augenlicht verlieren. „Ich habe tagelang erhebliche Schmerzen gehabt, kann zum Glück aber wieder sehen.“ Er gehe davon aus, dass es sich um einen gezielten Angriff auf einen Amtsträger gehandelt habe.
Die anderen Zeugen berichteten, dass Mutter und Tochter die Amtsträger übel beschimpft hätten. Beide hätten zudem Widerstand geleistet. Erst als Verstärkung eintraf konnte die jüngere Frau abgeführt werden.
Nach der Mittagspause erklärte sich die Tochter entgegen ihrer ursprünglichen Ankündigung bereit, mit einem Gutachter zu sprechen. Die Mutter verweigerte dagegen weiterhin jede Kooperation. Ein Urteil wird voraussichtlich in der kommenden Woche verkündet. (dpa)