1. MZ.de
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Impfplan: Wer bekommt wann seine Spritze?

Corona-Impfung Impfplan: Wer bekommt wann seine Spritze?

Über die Corona-Impfverordnung wird viel diskutiert. Wer priorisiert wird, befindet sich im ständigen Wandel. Bei vielen Menschen herrscht deshalb Unsicherheit. Wer wann an der Reihe ist.

Aktualisiert: 16.4.2021, 19:13
Corona-Impfung: Wer ist wann dran? Foto:
Corona-Impfung: Wer ist wann dran? Foto: dpa

Halle (Saale) - Am 15. Dezember trat die Corona-Impfverordnung in Kraft. Der Bund bestimmt darin, wie hinlänglich der Corona-Impfung priorisiert wird und wer welchen Impfstoff erhält. Die Verordnung basiert dabei auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkomission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut und wird regelmäßig angepasst. Deshalb ändert sich die Priorisierung immer wieder.

Corona-Impfverordnung - Erste Gruppe

In der ersten Gruppe der Impfverordnung nach Empfehlung der STIKO befinden sich dabei Personen, die 80 Jahre oder älter sind, sowie Bewohnerinnen von Senioren- und Altenpflegheimen. Auch Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, so wie auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, bei Rettungsdiensten oder in Impfzentren, befinden sich in der ersten Priorisierungsgruppe.

Außerdem zählen Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen betreuen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Corona-Infektion besteht, zu der ersten Gruppe der Impfordnung, genauso wie Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege, sowie Personen, die anderweitig in Senioren- und Altenpflegeheimen tätig sind.

Corona-Impfverordnung - Zweite Gruppe

In der zweiten Gruppe werden Personen in einem Alter von 75 bis 79 Jahren priorisiert, sowie Personen mit Down-Syndrom, einer geistigen Behinderung oder Demenz oder mit einer dialysepflichtigen, chronischen Nierenerkrankung.

Außerdem zählen hierzu Personen, die in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, wie in Infektionsstationen, Hausarzt- und Kinderarztpraxen, im ärztlichen Bereitschaftsdienst, im Transport von Notfallpatienten, sowie in HNO-, Augenarzt- und Zahnarzt-Kliniken oder -Praxen.

Auch Personal in SARS-CoV-2- Abstrichzentren und medizinisches Personal des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) mit Patientenkontakt gehören damit zur zweiten Gruppe. Darüber hinaus werden hier noch Personen aufgeführt, die in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung tätig sind.

Corona-Impfverordnung: Dritte Gruppe

In der dritten Gruppe werden Personen im Alter von 70 bis 74 Jahren priorisiert, sowie Personen mit Vorerkrankungen und mit hohem Risiko bei einer Erkrankung mit dem Coronavirus. Auch enge Kontaktpersonen bzw. Pflegende von Risikopatienten, sowie Bewohner und Tätige in Gemeinschaftsunterkünften und enge Kontaktpersonen von Schwangeren gehören dazu.

Außerdem werden hier Personen priorisiert, die in medizinischen Einrichtungen mit moderatem Expositionsrisiko arbeiten, wie in der ambulanten und stationären Patientenversorgung, die in Kontakt zu Schwangeren stehen, sowie Blutspendepersonal, Reinigungspersonal in Kliniken und Praxen, Personal in stationären Impfzentren, sowie in Positionen, die für die Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur relevant sind und die in Teilbereichen des ÖGD arbeiten.

Corona-Impfverordnung - Vierte Gruppe

In der vierten Gruppe werden Personen im Alter von 65 bis 69 Jahren priorisiert, sowie Personen mit Vorerkrankungen und erhöhtem Risiko bei einer Infektion mit dem Coronavirus. Auch enge Kontaktpersonen bzw. Pflegende von Risikopatienten und Personen, die in medizinischen Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, zählen zu der vierten Gruppe.

Dazu gehört beispielsweise Personal, das keine Patienten mit Infektionskrankheiten betreut oder im Labor arbeitet. Auch Lehrer und Erzieher, sowie Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, gehören zu der vierten Priorisierungsgruppe.

Corona-Impfverordnung - Fünfte und sechste Gruppe

In der fünften Gruppe werden Personen im Alter von 60 bis 64 Jahren priorisiert, sowie weitere gesellschaftsrelevante Berufsgruppen, wie beispielsweise Beschäftigte in der Landes- und Bundesregierung oder im Einzelhandel. Auch Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit mit erhöhtem Expositionsrisiko, sowie Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur zählen hierzu.

In der sechsten Priorisierungsgruppe befinden sich alle übrigen Personen im Alter unter 60 Jahren. (mz)