Digitalisierung der Justiz Gerichte wollen durch Digitalisierung Zeit und Wege sparen
Die elektronische Akte soll die Abläufe in der Justiz beschleunigen. Noch hapert es an manchen Stellen, doch an der Digitalisierung führt kein Weg mehr vorbei.

Dresden - Sachsen Justizministerium sieht Fortschritte bei der Einführung der elektronischen Akte (E-Akte). Sie soll im Januar 2026 in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften des Freistaats Sachsen eingeführt sein. Man stehe vor der Herausforderung, leistungsfähig und bürgernah zu bleiben, sagte Justizministerin Constanze Geiert (CDU). Das ist besonders wegen immer komplexer werdender Gerichts- und Ermittlungsverfahren und des Generationenwandels von zentraler Bedeutung.
Auch verstärkter Einsatz von Künstlicher Intelligenz geplant
„Die Digitalisierung ist der Schlüssel, um unsere Justiz fit für die Zukunft zu machen. Durch die Einführung der E-Akte und den verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz schaffen wir effiziente, moderne und bürgernahe Lösungen“, betonte die Ministerin. Damit verbessere man nicht nur Arbeitsprozesse, sondern auch die Qualität und Zugänglichkeit der Justiz für die Bürger.
Geiert räumte ein, dass die Digitalisierung für die Mitarbeiter in der Justiz auch eine Mehrbelastung und Verzögerungen in den Arbeitsabläufen mit sich bringt. Das führe gelegentlich zur Frustration. Letztlich bleibe die flächendeckende Einführung der E-Akte aber ein entscheidender und wichtiger Grundstein für den digitalen Rechtsstaat von morgen.
1,1 Millionen digitale Gerichtsakten
Nach Angaben des Justizministeriums ist die flächendeckende Arbeit mit der digitalen Akte ein entscheidender Grundstein für die weiteren Digitalisierungsetappen wie etwa KI-Anwendungen. Bislang seien mehr als 1,1 Millionen digitale Gerichtsakten angelegt. Damit werde perspektivisch eine effizientere Bearbeitung von Verfahren möglich. Mittlerweile würden jeden Monat schon fast 300.000 elektronische Anträge und Klageschriften in der sächsischen Justiz eingereicht.
Bisher schon rund 3.000 Online-Verhandlungen in Sachsen
Dank einer umfassenden technischen Ausstattung der sächsischen Gerichte sind allein im Jahr 2024 rund 3.000 Online-Verhandlungen durchgeführt worden, teilte das Ministerium weiter mit. Damit können Beteiligte unabhängig von ihrem Standort zugeschaltet werden, was Anreisezeiten und Kosten spare und für mehr Bürgernähe der Justiz sorge. Bereits jetzt seien alle sächsischen Gerichte mit Videokonferenzanlagen ausgestattet.
Telearzt mit Sprechstunden in den Gefängnissen
Als weiteres Digitalisierungsprojekt in der Justiz nannte Geiert die Telemedizin im Strafvollzug. Von Anfang 2023 bis August 2025 seien bereits 1.312 Behandlungen über den Telearzt durchgeführt worden. „Diese digitale Lösung ermöglicht eine schnelle und effiziente medizinische Versorgung, indem ärztliche Untersuchungen via Videokonferenz durchgeführt werden. So können Gefangene in einer Vielzahl von medizinischen Bereichen behandelt werden, ohne die Justizvollzugsanstalten zu verlassen – ein großer Vorteil sowohl für die Gefangenen als auch für das Personal.“
Nach Angaben von Geiert setzen die Staatsanwaltschaften im Freistaat schon KI-gestützte Softwarelösungen zur Datenanalyse ein, um große Datenmengen schnell auszuwerten. Neue Software etwa zur Analyse mobiler Kommunikation verspreche besonders im Bereich der Organisierten Kriminalität enorme Vorteile.