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Inklusion DGB kritisiert zu wenige Jobs für Behinderte in Sachsen

In Sachsen bleibt die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen unter dem gesetzlichen Ziel. Der DGB fordert mehr Engagement von Unternehmen - besonders bei privaten Arbeitgebern.

Von dpa 02.12.2025, 12:52
Der DGB fordert mehr Einsatz sächsischer Unternehmen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. (Archivbild)
Der DGB fordert mehr Einsatz sächsischer Unternehmen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. (Archivbild) Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Dresden - Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) in Sachsen sind die Unternehmen im Freistaat bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung weiterhin deutlich im Rückstand. „Der Arbeitsmarkt in Sachsen ist für Menschen mit Behinderung nach wie vor exklusiv statt inklusiv“, sagte die stellvertretende DGB-Landesvorsitzende Daniela Kolbe anlässlich des Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am Mittwoch. 

Gut qualifiziert - trotzdem außen vor

Nach Angaben des DGB liegt die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in Sachsen mit vier Prozent weiterhin unter der gesetzlich vorgeschriebenen Fünf-Prozent-Quote. Bei privaten Arbeitgebern beträgt sie demnach sogar nur 3,4 Prozent. „Angesichts der Fachkräfteentwicklung in Sachsen ist es unverständlich, dass private Arbeitgeber nicht stärker auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung setzen“, erklärte Kolbe. Zumal diese im Durchschnitt gut qualifiziert seien. 

Von den 8.935 sächsischen Arbeitgebern mit mehr als 20 Beschäftigten - und damit verpflichtet zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen - hatte 2023 nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit jeder vierte (2.286) keinen einzigen schwerbehinderten Menschen eingestellt. In den vergangenen zehn Jahren habe sich daran kaum etwas geändert, bei privaten Arbeitgebern sei die Erfüllung der Quote zuletzt sogar leicht gesunken.

„Ein klassischer Win-Win-Ansatz“

Kolbe forderte die Unternehmen auf, ihre gesetzliche Pflicht ernster zu nehmen. „Statt die aus unserer Sicht noch viel zu geringen Ausgleichsabgaben zu zahlen, sollten sie Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen.“ Sie verwies auf Förderinstrumente wie Lohnkostenzuschüsse, finanzierte Arbeitsplatzanpassungen oder Arbeitsassistenz. „Damit gewinnen sie dringend benötigte Fachkräfte und geben den Beschäftigten eine Perspektive im Betrieb. Ein klassischer Win-Win-Ansatz.“

An den bisher vorliegenden Daten sei nicht erkennbar, dass die zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Reform zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts etwas bewirkt habe. Unter anderem wurden die Staffelbeiträge für die Ausgleichsabgabe erhöht - besonders für Unternehmen, die gar keine Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen.