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Wohnen CDU will Kappungsgrenze für Energiepreise

Von dpa Aktualisiert: 12.08.2022, 14:31
Kai Wegner, CDU-Fraktionsvorsitzender im Abgeordnetenhaus Berlin, steht vor einem Interview im Abgeordnetenhaus in seinem Büro.
Kai Wegner, CDU-Fraktionsvorsitzender im Abgeordnetenhaus Berlin, steht vor einem Interview im Abgeordnetenhaus in seinem Büro. Christophe Gateau/dpa/Archivbild

Berlin - Die Berliner CDU fordert befristet eine Kappungsgrenze für Energiepreise und einen Kündigungsstopp für Mieter. Dafür haben sich die Hauptstadtchristdemokraten in einem Antrag für den CDU-Bundesparteitag (9./10. September) in Hannover ausgesprochen. „Wir müssen jetzt alles dafür tun, um eine soziale Notlage in der kalten Jahreszeit zu verhindern“, sagte der CDU-Landesvorsitzende Kai Wegner. „Eine Preisexplosion bei den Nebenkosten werden viele Menschen nicht verkraften.“

Deshalb brauchten gerade viele Mieterinnen und Mieter in den Großstädten dringend Sicherheitsgarantien. „Es darf nicht dazu kommen, dass ihnen Strom oder Gas abgestellt wird. Schon gar nicht sollte jemand unverschuldet vor die Tür gesetzt werden dürfen“, forderte Wegner.

Die Entwicklung der Energiepreise stelle eine existenzielle Bedrohung für viele Mieter beziehungsweise Menschen mit geringen und mittleren Einkommen dar, heißt es in dem Antrag. Für den Grundbedarf an Gas, Strom und Heizöl sollten sich die Verbraucherpreise deshalb zeitlich befristet am mittleren Preisniveau des Jahres 2021 orientieren. „Die Differenz zu den tatsächlichen Marktpreisen ist den Versorgungsunternehmen für den Geltungszeitraum der Kappungsgrenze zu erstatten.“

Mieter, die aufgrund stark gestiegener Energiekosten ihre Nebenkostenabrechnung nicht fristgerecht begleichen können, dürften nicht vor die Tür gesetzt werden. Dafür müsse ein befristeter Kündigungsstopp für die Zeit der Krise sicherstellen, dass Unterstützungs- und Härtefallprogramme zur Entlastung der Betroffenen greifen können.

Außerdem dürften weder Energiekonzerne noch der Staat zu „Kriegsgewinnlern“ werden. „Krisen- und inflationsbedingte Mehreinnahmen der öffentlichen Hand müssen unmittelbar zur finanziellen Entlastung insbesondere von Haushalten mit unteren und mittleren Einkommen eingesetzt werden.“ Mindestens auf die Erhebung der Mehrwertsteuer auf die von der Ampel-Koalition beschlossene „Gas-Umlage“ müsse verzichtet werden.

Missbräuchlich erzielte Profite der Energiekonzerne, etwa wenn Subventionen mit dem Ziel der Kostensenkung nicht an die Verbraucher weitergeben werden, seien in Absprache mit den europäischen Partnern abzuschöpfen.