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Infektionsschutzgesetz Behrens: Einige Corona-Regeln gehören auf Prüfstand

Die Gesundheitsminister von Bund und Länder wollen am Dienstag über das vorgelegte Schutzkonzept für den Herbst und Winter beraten. Nach Einschätzung von Niedersachsens Gesundheitsministerin gehören einige Regeln auf den Prüfstand.

Von dpa Aktualisiert: 09.08.2022, 10:55
Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD).
Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD). Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild

Hannover - Beim Entwurf der Bundesregierung für das neue Infektionsschutzgesetz sieht Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf. Es sei zunächst einmal gut, dass der Bund frühzeitig ein Corona-Schutzkonzept vorgelegt hat, aber einige Regelungen gehörten auf den Prüfstand, sagte Behrens am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Der Bund müsse an einigen Stellen konkreter auslegen, wie er sich die Umsetzung in den Ländern vorstellt.

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern wollen am Dienstag virtuell über das vergangene Woche von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgestellte Schutzkonzept für den Herbst und Winter beraten. Einige Länder hatten Klärungsbedarf signalisiert. Aus Teilen der FDP und CDU gab es Kritik und Änderungswünsche.

Kritik hatte es etwa an dem Plan gegeben, Menschen von Maskenpflichten in Restaurants oder bei Kultur- und Sportveranstaltungen zu befreien, wenn ihre Impfung nicht älter als drei Monate ist. Ausnahmen soll es auch für Getestete und frisch Genesene geben.

Behrens sagte, bei dieser „Drei-Monats-Regelung“ sei mehr Klarheit notwendig. „Die aktuellen Formulierungen sind da äußert missverständlich. Das Ziel kann ja nicht sein, alle drei Monate zu impfen. Der Bund muss vorlegen, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse ihn hier bewegen.“

Optimistisch blicke sie hingegen auf den Herbst, wenn der Bedarf an Corona-Schutzimpfungen steige. Die Impf-Infrastruktur in Niedersachsen sei dafür sehr gut aufgestellt.

Behrens will indes auch beim neuen Infektionsschutzgesetz an bewährten Indikatoren wie der Krankenhausbelegung oder der Auslastung der Intensivstationen festhalten. „Ich finde, wir können auf die Indikatoren zurückgreifen, die sich bewährt haben und die wir in Deutschland haben“, sagte die Ministerin am Dienstagmorgen auf NDR Info.

Beim vom Bund im Gesetzesentwurf ins Spiel gebrachten Abwassermonitoring habe sie noch viele Fragen. Anders als in anderen Ländern gebe es in Deutschland kein flächendeckendes Abwassermonitoring.

Auch Bürgertests spielten eine wichtige Rolle bei der Pandemiebekämpfung, sagte Behrens mit Blick auf die zuletzt komplizierter gewordenen Abrechnungsmodalitäten. Die Anzahl der Tests sei sehr stark zurückgegangen. „Wenn wir die Infrastruktur für den Herbst dringend wieder brauchen, dann stellt sich die Frage, ob wir das Thema kostenlose Bürgertests nicht noch mal diskutieren müssen“, sagte Behrens.

Seit etwas mehr als einem Monat gibt es kostenlose Corona-Bürgertests nur noch für Risikogruppen und einige Ausnahmefälle. Für Tests etwa für Familienfeiern, Konzerte oder Treffen mit Menschen ab 60 werden drei Euro Zuzahlung fällig. Wer einen solchen Test will, muss unterschreiben, dass er zu diesem Zweck gemacht wird.