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Abtreibung 9.690 Schwangerschaftsabbrüche in Berlin

In Berlin ist die Zahl der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2024 leicht gestiegen, während sie in Brandenburg zurückging. So sieht die Altersverteilung der Betroffenen aus.

Von dpa 22.07.2025, 11:59
Abtreibungen sind nicht strafbar, wenn sie innerhalb der ersten zwölf Wochen stattfinden und die Frau sich zuvor hat beraten lassen (Symbolbild).
Abtreibungen sind nicht strafbar, wenn sie innerhalb der ersten zwölf Wochen stattfinden und die Frau sich zuvor hat beraten lassen (Symbolbild). Hendrik Schmidt/dpa

Berlin/Potsdam - 9.690 Frauen mit Wohnsitz in Berlin haben vergangenes Jahr einen Schwangerschaftsabbruch durchgeführt. Damit wurden rund 4 Prozent mehr Abtreibungen gemeldet als im Jahr 2023, wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilte. 

Fast die Hälfte der Frauen (rund 46 Prozent) waren den Angaben nach zwischen 25 und 35 Jahre alt. Knapp ein Fünftel (rund 20 Prozent) der Eingriffe wurde bei Frauen zwischen 35 und 40 Jahren durchgeführt. 8,4 Prozent waren zwischen 40 und 45 Jahre alt und 2,3 Prozent jünger als 18 Jahre alt. 

In Brandenburg ging Zahl der Abtreibungen leicht zurück

In Brandenburg wurden vergangenes Jahr demnach 3.240 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet. Das seien 3 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Rund 40 Prozent der Frauen waren zwischen 25 und 35 Jahre alt, rund 25 Prozent zwischen 35 und 40. Knapp 10 Prozent waren in der Altersgruppe der 40 bis unter 45-Jährigen und rund 4 Prozent unter 18 Jahre alt. 

In Berlin ließ demnach die überwiegende Mehrheit der Frauen (rund 96 Prozent) die Abtreibung in einer Frauenarztpraxis oder einem OP-Zentrum durchführen. In Brandenburg waren es mit fast 60 Prozent deutlich weniger. 38 Prozent der Abbrüche wurden ambulant in einem Krankenhaus durchgeführt. 

Mehrheit der Frauen waren nicht verheiratet

In beiden Bundesländern waren in etwa ein Drittel der Frauen verheiratet und rund zwei Drittel ledig.

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig, weil laut Grundgesetz das ungeborene Leben geschützt werden muss. Abtreibungen sind aber nicht strafbar, wenn sie innerhalb der ersten zwölf Wochen stattfinden und die Frau sich zuvor hat beraten lassen. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch auch, wenn medizinische Gründe vorliegen oder nach einer Vergewaltigung.