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Justiz Verfassungsrichter weisen FDP-Beschwerde weitgehend ab

Von dpa Aktualisiert: 06.07.2022, 10:25

Weimar - Die FDP-Gruppe im Landtag kann nach einem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts nicht auf mehr Geld für ihre parlamentarische Arbeit hoffen. Die Weimarer Verfassungsrichter wiesen eine entsprechende Klage der Liberalen am Mittwoch als weitgehend unbegründet ab. Die Entscheidung fiel einstimmig.

Dem Urteil zufolge hat der Landtag die Rechte der FDP nur insofern verletzt, als dass er ihr lediglich eine Aktuelle Stunde pro Quartal zugestanden hat. Hier müsse es auch möglich sein, zwei pro Vierteljahr zu beantragen. Die Zahl von vier zugestandenen Aktuellen Stunden pro Jahr bemängelte das Gericht nicht.

Die FDP scheiterte hingegen mit ihren Anträgen, in denen sie auf eine bessere finanzielle Ausstattung pochte. Dabei ging es unter anderem darum, dass der Gruppe seit dem Wegfall des Fraktionsstatus deutlich weniger Geld zusteht als zuvor, um etwa Personal zu bezahlen. Dass dem Gruppensprecher Thomas Kemmerich anders als den Fraktionsvorsitzenden im Landtag kein Dienstwagen zusteht, bemängelte die FDP auch. Die Richter wiesen aber ebenso diesen Punkt zurück.