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Coronaverordnung Auch im Seeland gilt 3G-Regelung

Öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken und Jugendclubs bleiben geschlossen.

Von Regine Lotzmann Aktualisiert: 02.12.2021, 10:12
Auch in der Stadt Seeland gilt künftig die 3G-Regel.
Auch in der Stadt Seeland gilt künftig die 3G-Regel. Foto: Hannes P. Albert/dpa

Stadt Seeland/MZ - Auch im Seeland gilt angesichts steigender Infektionszahlen für Bürger, die in das Rathaus der Stadt kommen wollen, künftig die 3G-Regel - genesen, geimpft, getestet.

„Das heißt, der Zutritt zum Rathaus erfolgt ausschließlich über einen Genesenen-Nachweis oder einen Impfnachweis oder durch einen zertifizierten und gültigen Schnelltest“, erklärt Seeland-Bürgermeisterin Heidrun Meyer.

„Ohne entsprechenden Nachweis kann leider kein Zutritt zum Rathaus erfolgen“, bedauert die Bürgermeisterin, die aber auch den Schutz ihrer Angestellten im Blick haben muss. Deshalb gelte auch nach wie vor, dass im Rathaus ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden müsse.

Um es den Bürgern einfacher zu machen, wird es weiterhin eine telefonische Terminvergabe geben. „Für bereits vereinbarte Termine gilt ebenfalls die 3G-Regelung. Bis auf Widerruf“, so Heidrun Meyer.

Sie bittet die Bürger um Verständnis für diese Maßnahmen. „Sie sollen dazu beitragen, die Ansteckungsgefahr zu minimieren und zugleich den sicheren Zugang zum Rathaus zu gewährleisten.“

Die verschärften Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben in der Stadt aber auch noch weitere Auswirkungen. So sind die Dorfgemeinschaftshäuser und Sportstätten der Stadt für Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltungen sowie private Feiern mit über 50 Personen in Innenräumen auf Geimpfte und Genesene beschränkt. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Zudem bleiben öffentliche Einrichtungen wie Jugendclubs, FKZ und Begegnungsstätten der Stadt Seeland sowie die Bibliotheken in Gatersleben und Hoym/Anhalt geschlossen.