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Mutmaßlich schwerer Raub 14-Jähriger bedroht in Güsten zwei Kinder mit Messer

Die Polizisten beschlagnahmten das Messer und belehrten den 14-Jährigen über die Konsequenzen, im Polizeigesetz „Gefährderansprache“ genannt.

Von Wolfram Schlaikier Aktualisiert: 15.10.2021, 13:51
Die Klingen von Einhandmessern lassen sich, anders als bei Taschenmessern, mithilfe eines Pins mit einer Hand öffnen.
Die Klingen von Einhandmessern lassen sich, anders als bei Taschenmessern, mithilfe eines Pins mit einer Hand öffnen. Symbolfoto: Imago/Agentur 54 Grad

Die Polizei im Salzlandkreis ermittelt nach einem versuchten mutmaßlich schweren Raub am Donnerstagabend gegen einen 14-Jährigen aus Güsten. Der Jugendliche soll kurz nach 18 Uhr zwei Jungen im Alter von zehn und elf Jahren mit einem vorgehaltenen Messer bedroht haben.

Die Jungen, die in der Querstraße unterwegs waren, sollten dem Älteren ihre Fußbälle geben. Statt der Erpressung zu folgen, flohen die Jungen über einen Spielplatz nach Hause, verfolgt von dem Jugendlichen. Einer der Jungen hatte dabei seine Eltern angerufen. Ein Vater habe den Jugendlichen wenige Minuten später gefasst, festgehalten und die Polizei alarmiert, sagte Polizeisprecher Kopitz der MZ.

Die Beamten beschlagnahmten das Messer und belehrten den 14-Jährigen über die Konsequenzen, im Polizeigesetz „Gefährderansprache“ genannt. Anschließend brachten sie ihn zu seinen Eltern.

Noch nicht endgültig geklärt sei, ob es sich um ein Einhandmesser handelte, so Polizeisprecher Kopitz. Deren Klingen lassen sich, anders als bei Taschenmessern, meist mithilfe eines Pins mit einer Hand öffnen. Seit 2008 fallen sie unter das Waffengesetz.