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Neue Corona-Regeln Sachsen setzt verstärkt auf 2G - ohne Ausnahme für Risikopatienten

Immer mehr Bundesländer wählen das 2G-Modell. In Sachsen bleibt es Veranstaltern überlassen, ob sie davon Gebrauch machen oder nicht. Unzufrieden ist man im Freistaat nach wie vor mit der Impfquote.

Aktualisiert: 21.09.2021, 14:54
Sachsen will künftig verstärkt auf 2G setzen.
Sachsen will künftig verstärkt auf 2G setzen. Foto: Markus Scholz/dpa

Dresden/dpa - Sachsen setzt in der Corona-Pandemie künftig verstärkt auf das 2G-System und will damit einen weiteren Schritt hin zu mehr Normalität gehen. Die Möglichkeit, nur noch Geimpften und Genesenen Zutritt zu gewähren, soll etwa für die Innengastronomie, Veranstaltungen in Innenräumen, Events von bis zu 5000 Personen, Hallenbäder, Saunen, Diskotheken und Clubs oder bei touristischen Busreisen gelten. Die Regelung ist in der am Dienstag vom Kabinett beschlossenen neuen Corona-Schutzverordnung als Optionsmodell formuliert.

Niemand sei verpflichtet, jeder könne das für sich selbst abwägen, sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD). Wenn die Einrichtungen 2G nutzen, fallen Beschränkungen wie Maskenpflicht und das Abstandsgebot weg. Eine Einlasskontrolle ist Pflicht. Für Kinder unter 16 Jahren gilt das 2G-Modell nicht. Sie brauchen auch keinen Test, weil sie ohnehin in der Schule getestet werden. Ungeimpfte Beschäftigte der am 2G-Modell beteiligten Einrichtungen brauchen einen Test. Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, bekommen keinen Einlass in 2G-Einrichtungen.

2G-Regel in Sachsen - wer nicht geimpft werden kann muss draußen bleiben

Köpping zufolge gibt es mittlerweile neun Bundesländer, die vom 2G-Modell Gebrauch machen oder das demnächst umsetzen wollen. Die Ministerin nannte auch Bereiche, in denen das Modell keine Anwendung findet: Dazu zählen der Einzelhandel, der öffentliche Personennahverkehr und körpernahe Dienstleistungen wie Friseure. Wer am 2G-Modell teilnimmt, muss das drei Tage vorher beim Gesundheitsamt anzeigen. Damit kann das Modell frühestens ab Sonntag angewendet werden.

Die neue Corona-Schutzverordnung gilt vom 23. September bis einschließlich 20. Oktober. Neben dem 2G-Modell wird auch die Hospitalisierungsrate als Gradmesser für Einschränkungen eingeführt. Diese gibt an, wie viele Menschen pro 100 000 Einwohner nach einer Infektion mit Corona innerhalb von einer Woche ins Krankenhaus eingewiesen wurden. Am Dienstag lag sie in Sachsen bei 0,99. Laut Köpping ist die Lage in den Krankenhäusern derzeit entspannt: 107 Normalbetten sind aktuell mit Covid-19- Patienten belegt, dazu kommen 35 Betroffene auf der Intensivstation.

Bundestagswahl: Maskenpflicht in Sachsens Wahllokalen

Eine dritte Änderung betrifft die Regelung am Tag der Bundestagswahl: In Wahllokalen muss eine Maske getragen werden, auf eine Kontaktnachverfolgung und einen 3G-Nachweis (geimpft - genesen - getestet) wird aber verzichtet.

Unzufrieden zeigte sich die Ministerin mit dem Impfgeschehen im Freistaat. 57,1 Prozent der Bürger hätten die erste Impfung erhalten, 53,9 Prozent auch die zweite. „Wir liegen immer noch weit hinten im Bundesdurchschnitt“, stellte Köpping fest. Sachsen wolle weiter niedrigschwellige Angebote machen, die Impfkampagne des Bundes habe nur „ein wenig mehr Impfungen“ gebracht.

Die SPD-Politikerin sieht keinen Versorgungsengpass, wenn die Impfzentren Ende September schließen. Dann würden sich neben Haus- und Betriebsärzten sowie den mobilen Teams auch die Krankenhäuser am Impfen beteiligen. Bislang hätten bereits sieben Krankenhäuser ihre Bereitschaft dazu erklärt.