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justiz Sachsen: Mord an Ehefrau - Anklage fordert sieben Jahre Haft für 83-Jährigen

Für die gewaltsame Tötung seiner Ehefrau in Oschatz soll ein 83-Jähriger nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für sieben Jahre ins Gefängnis.

Aktualisiert: 26.11.2021, 12:21
Für die gewaltsame Tötung seiner Ehefrau in Oschatz soll ein 83-Jähriger nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für sieben Jahre ins Gefängnis.
Für die gewaltsame Tötung seiner Ehefrau in Oschatz soll ein 83-Jähriger nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für sieben Jahre ins Gefängnis. Foto: picture alliance/dpa/ZB/Arno Burgi

Oschatz/dpa - Die Staatsanwaltschaft forderte am Freitag vor dem Landgericht eine Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke, wegen der verminderten Steuerungsfähigkeit sei das Strafmaß aber zu reduzieren. "Der Angeklagte nahm ein Kissen und drückte es seiner Frau so lange und fest ins Gesicht, bis sie erstickte", sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Jakob. Dabei hatte das 82 Jahre alte Opfer zudem Rippenbrüche erlitten.

Seit Jahren hatte es zwischen den Eheleuten, die 63 Jahre verheiratet waren, Streitigkeiten über eine angebliche Untreue der Frau gegeben. Dafür habe es aber keinerlei Anhaltspunkte gegeben. Vom Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe rückte der Oberstaatsanwalt aber ab. "Was noch zu der Tat geführt hat, blieb unklar."

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zu Beginn des Verfahrens zurückgewiesen. Er habe keine Erklärung, wie seine Frau gestorben sei, hatte er ausgesagt. Die Eheleute waren 63 Jahre lang verheiratet. Die Verteidigung forderte einen Freispruch. Der Prozess habe keine konkreten Tatnachweise gegen seinen Mandanten erbracht, sagte Rechtsanwalt Ralf Schröper in seinem Plädoyer. Das Urteil sollte am Freitagnachmittag verkündet werden.