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Übernahme von Miet- und Heizkosten Weniger Hartz-IV-Bezieher in Sachsen-Anhalt bekommen Kosten für Unterkunft ersetzt

Es gehört zum sozialstaatlichen Prinzip, dass bestimmte Bezieher von Sozialleistungen nicht auf den Kosten für Miete und Heizung sitzen gelassen werden. Dies umzusetzen, ist in Sachsen-Anhalt momentan offenbar ohne große Probleme möglich.

Aktualisiert: 23.10.2021, 14:01
Das Logo der Agentur für Arbeit und des Jobcenters ist an dem Gebäudekomplex der Behörde in Sangerhausen zu sehen.
Das Logo der Agentur für Arbeit und des Jobcenters ist an dem Gebäudekomplex der Behörde in Sangerhausen zu sehen. (Foto: dpa/symbol)

Magdeburg/dpa - In Sachsen-Anhalt geht die Zahl der Hartz-IV-Bezieher, bei denen die Kosten für die Unterkunft von den Jobcentern übernommen werden, offenbar zurück. So gab es in Magdeburg nach zuletzt vorliegenden Zahlen im Juni 13.359 sogenannter Bedarfsgemeinschaften, die Anspruch auf die Übernahme der Kosten für die Unterkunft haben. Im Juni seien es noch 13.510 gewesen, teilte das Jobcenter Magdeburg an Anfrage mit, die für die Leistungserbringung zuständig ist. Erstattet wurden im laufenden Jahr im Durchschnitt 358,86 Euro im Monat.

Das Jobcenter Halle beobachtet eine ähnliche Entwicklung. Wurden im Mai 2020 noch 14.774 Bedarfsgemeinschaften die Kosten der Unterkunft erstattet beziehungsweise bezahlt, waren es im Juni 14.595. Das Jobcenter Dessau-Roßlau nannte die Zahl von 3903 Hartz-IV-Beziehern, bei denen im Juni die Kosten der Unterkunft im Durchschnitt in einer Höhe von 354,84 Euro übernommen wurden. Im Mai waren es noch fast 50 Bezieher mehr gewesen.

Sozialer Wohnungsbau: Steigende Mieten können Problem in Zukunft verschärfen

Auch in den Landkreisen scheint die Entwicklung ähnlich zu sein, wie eine kleine Stichprobe ergab. So sind im Landkreis Stendal beim Jobcenter 5635 Bedarfsgemeinschaften registriert, die Anspruch auf die Übernahme von Miete und Heizkosten haben. Im Vormonat waren es 5816, im Juni vergangenen Jahres 6207. Im Landkreis Wittenberg wurden 4449 Hartz-IV-Bezugsgemeinschaften gezählt, bei denen die laufenden Kosten der Unterkunft bezahlt wurden. Im Mai waren es noch 4563 gewesen.

Die Versorgung von Empfängern von Sozialleistungen, aber auch von Geringverdienern, mit Wohnraum stellt nach Angaben des Städte- und Gemeindebundes derzeit im Land noch kein gravierendes Problem dar. Allerdings geht Geschäftsführer Bernward Küper davon aus, dass es in dieser Frage ein Stadt-Land-Gefälle geben dürfte. Inwieweit steigende Mieten das Problem in Zukunft verschärfen könnten, müsse beobachtet werden. «Es wäre aber schon gut, wenn man auch in Sachsen-Anhalt den sozialen Wohnungsbau in Angriff nehmen würde», sagte er. Dennoch solle vom Prinzip her die Mietsituation dem Markt überlassen werden.

Sachsen-Anhalt: Kein Engpass bei bezahlbarem Wohnraum für Hartz-IV-Empfänger

Die Kommunen sehen momentan auch keinen Engpass bei bezahlbarem Wohnraum für Hartz-IV-Empfänger. «Eine Unterversorgung mit Wohnungen, die unsere Unterkunftsrichtlinie berücksichtigen, ist uns seitens des Jobcenters nicht gemeldet worden», teilte die Stadt Magdeburg mit. Auch die Stadt Halle antwortet auf die Frage, ob es dort Schwierigkeiten gebe, eine ausreichende Zahl von Wohnungen für die beschriebenen Bedarfsgemeinschaften zu finden, mit einem klaren «Nein». Dies liege auch daran, dass sich die kommunale Hallesche Wohnungsgesellschaft verpflichtet habe, 20 Prozent ihres Wohnungsbestandes dauerhaft zu Mietpreisen anzubieten, die den Bemessungsgrenzen entsprechen.

«Die großen Wohnungsgesellschaften haben und bieten Wohnraum für diesen Personenkreis in ausreichender Anzahl», so auch der Landkreis Stendal. Bisher habe fast jeder Wohnungssuchende eine entsprechende Wohnung finden und mieten können. Der Landkreis Wittenberg teilte mit, dass die Suche höchstens bei Wohnungen von fünf und mehr Räumen problematisch sein könne.