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Kein Antrag nötig Vor Grundrente: Versicherung muss 1,5 Millionen Renten in Mitteldeutschland prüfen

23.06.2021, 08:16
Ein Schild weist den Weg zur Deutschen Rentenversicherung. Ende Juni sollen die Prüfungen zur Grundrente anlaufen.
Ein Schild weist den Weg zur Deutschen Rentenversicherung. Ende Juni sollen die Prüfungen zur Grundrente anlaufen. (Foto: dpa/Symbol)

Die vom Bundestag beschlossene Grundrente ist ein großes Versprechen: Wer lange gearbeitet hat, soll nicht im Alter Bittsteller beim Sozialamt sein.

Erfurt/Leipzig/Magdeburg - Für die Berechnung der neuen Grundrente muss die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Mitteldeutschland die bestehenden Renten von mehr als 1,5 Millionen Senioren in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen prüfen. Dabei werde geschaut, wer die Voraussetzungen für den Zuschlag erfülle, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Die Prüfungen sollen nach ihren Angaben Ende Juni anlaufen, bevor voraussichtlich im Juli die ersten Bescheide über die Bewilligung verschickt werden könnten. Geprüft werde automatisch, ein Antrag sei dafür nicht erforderlich.

Der Bundestag hatte die Grundrente, die die finanzielle Situation von Rentnern mit schmalen Bezügen verbessern soll, im vergangenen Sommer beschlossen. In Kraft getreten ist die Regelung zu Jahresbeginn. Wegen der auch technisch aufwendigen Prüfung der Voraussetzungen lief die Auszahlung bisher noch nicht an. Zudem sind die Finanzämter eingebunden, weil die Höhe des jeweiligen Monatseinkommens darüber entscheidet, wer den Zuschlag erhält und in welcher Höhe.

In Thüringen nimmt die DRV Mitteldeutschland rund 391.000 Bestandsrenten unter die Lupe, in Sachsen-Anhalt sind es 389.000 und in Sachsen 690.000. Zudem geht es um 70.000 Rentner, die ihren Wohnsitz inzwischen in anderen Bundesländern oder im Ausland haben. Die ersten Bescheide über den Rentenzuschlag sollen an die Geburtsjahrgänge ab 1931, bei denen der Rentenbezug vor dem 1. Januar 1992 begonnen hat, gehen.

Zuschlag auch bei Neurentnern? Rentenbescheide werden geprüft

Auch bei Neurentnern mit Rentenbescheid ab Juli würden die Voraussetzung für einen Zuschlag geprüft, teilte die Sprecherin mit. „Wenn zu dem Zeitpunkt bereits das anzurechnende Einkommen bekannt ist, kann auch schon abschließend über die Rentenhöhe entschieden werden.“ In der Regel aber müsse das für den Zuschlag anzurechnende Einkommen erst noch beim zuständigen Finanzamt erfragt werden.

Für die Grundrente kommen Menschen in Frage, die mindestens 33 Rentenbeitragsjahre aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege aufweisen. Zeiten unter anderem von Arbeitslosigkeit, geringfügiger Beschäftigung (Minijobs) ohne eigene Beitragszahlung an die Rentenversicherung und Schul- und Hochschulausbildung werden allerdings nicht berücksichtigt. Die DRV Mitteldeutschland hat in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt insgesamt rund 2,8 Millionen Versicherte (Stand Ende 2019). (dpa)