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Unwetterwarnung Schwere Gewitter, Sturm und Hagel: Wetterdienst warnt vor Unwettern in Sachsen-Anhalt

Der deutsche Wetterdienst hat am Donnerstagnachmittag eine kurzfristige Unwetterwarnung für den Harz, den Saalekreis und den Burgenlandkreis veröffentlicht. Vor allem im Landessüden waren schwere Gewitter und Starkregen möglich.

Aktualisiert: 30.06.2022, 17:28
Für den Burgenlandkreis und den Harz gilt am Donnerstagnachmittag eine Unwetterwarnung. . 
Für den Burgenlandkreis und den Harz gilt am Donnerstagnachmittag eine Unwetterwarnung. .  Foto: B&S/dpa

Halle (Saale)/DUR/slo – Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat am Donnerstagnachmittag kurzfristig eine Unwetterwarnung für den Landkreis Harz, den Saalekreis und den Burgenlandkreis veröffentlicht.

Vor allem im Süden des Burgenlandkreises hatten die Meteorologen schwere Gewitter, heftiger Starkregen und Hagel befürchtet.

Unwetterwarnung: Bis zu 40 Liter Regen pro Quadratmeter und Hagel möglich

Möglich seien bis zu 40 Liter Regen pro Stunde, Sturm mit Böen bis 75 Km/h und zwei Zentimeter große Hagelkörner, hieß es.

Die Warnung wurde am späteren Nachmittag leicht abgeschwächt und galt auch für den südlichen Saalekreis bis 18 Uhr.

Im Harz warnte der DWD am Nachmittag vor starkem Gewitter und Sturmböen von bis zu 65 Km/h. Hier könne bei Starkregen bis zu 25 Liter Regen pro Stunde fallen. Hier wurde die Unwetterwarnung gegen 16.30 Uhr aufgehoben.

Warnstufen und Farben: Was bedeuten die Unwetterwarnungen des DWD?

Der Deutsche Wetterdienst unterteilt seine Unwetterwarnungen in vier Stufen und verwendet dafür unterschiedliche Farben:

  • Stufe 1 – Amtliche Warnung (Gelb): Die erwartete Wetterentwicklung ist nicht ungewöhnlich, trotzdem können wetterbedingt Gefährdungen auftreten.
  • Stufe 2 – Amtliche Warnung vor markantem Wetter (Orange): Die erwartete Wetterentwicklung ist nicht ungewöhnlich, aber gefährlich. Es können vereinzelt oder örtlich Schäden auftreten.
  • Stufe 3 – Amtliche Unwetterwarnung (Rot): Die erwartete Wetterentwicklung ist sehr gefährlich. Es können verbreitet Schäden auftreten. Vermeiden Sie Aufenthalte im Freien.
  • Stufe 4 – Amtliche Warnung vor extremem Unwetter (Violett): Die erwartete Wetterentwicklung ist extrem gefährlich. Es können lebensbedrohliche Situationen entstehen und große Schäden und Zerstörungen auftreten. Häufig sind dabei größere Gebiete betroffen. Vermeiden Sie Aufenthalte im Freien. Bereiten Sie sich auf außergewöhnliche Maßnahmen vor.

Unwetterwarnung: Wie verhält man sich bei Unwetter richtig?

Besteht eine amtliche Unwetterwarnung, sollte der Aufenthalt im Freien möglichst vermieden werden. Wenn noch ausreichend Zeit ist, sollten Sie bewegliche Gegenstände wie Gartenmöbel oder Fahrräder sichern sowie Türen und Fenster schließen. Empfindliche Geräte sollten sicherheitshalber vom Netz genommen oder mit einem Überspannungsschutz gesichert werden.

Wer im Freien von einem Unwetter überrascht wird, sollte Schutz in einem Gebäude suchen. Bei Gewitter sollte offenes Gelände gemieden und ausreichend Abstand zu Stromleitungen gehalten werden. Auch ein Auto kann Schutz vor Gewittern bieten. Bleiben Sie im Fahrzeug, aber berühren Sie keine blanken Metallteile.

Richtiges Verhalten nach dem Unwetter: Wer kommt für Unwetterschäden an Haus und Auto auf?

Sollte das Unwetter Schäden an Haus oder Auto verursacht haben, sollten Sie die Beschädigungen am besten per Foto dokumentieren und – sofern vorhanden – Ihrer Versicherung melden. Schäden am Haus sind in der Regel über die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Schäden am Auto durch Blitzschlag, Brand, Hagel oder Überschwemmung sind meist ein Fall für die Kaskoversicherung.

Begründete Arbeitsverhinderung: Muss ich auch bei Unwetter zur Arbeit fahren?

Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zu kommen - auch bei schlechter Witterung. Darauf weist der DGB Rechtsschutz hin. Weil Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko tragen, zählen Verkehrsbehinderungen oder verspätete Züge durch Unwetter nicht als Ausrede, wenn man zur spät zur Arbeit erscheint.

Ausnahmen gibt es jedoch, wenn offiziell, etwa von Meteorologen, vor Unwetter gewarnt wird. Bei einem Sturm, vor dem bereits im Vorfeld gewarnt wird, kann eine sogenannte begründete Arbeitsverhinderung vorliegen.

In diesem Fall können Arbeitnehmer zu Hause bleiben, sie hätten allerdings keinen Anspruch auf Vergütung, so Diplom-Geograf Matthias Habel gegenüber RND. Zudem sollte der Arbeitgeber rechtzeitig darüber informiert werden, sonst droht im schlimmsten Fall eine Abmahnung.

Unwetter-Warn-Apps für iOS und Android

Um rechtzeitig über ein nahendes Unwetter informiert zu werden, bietet sich die Nutzung von Warn-Apps für das Smartphone an. Warnmeldungen erhalten Sie unter anderem über die NINA-App des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Katwarn oder die WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes.