Tierschutz als Verfassungsziel Tierschutz als Verfassungsziel: Die wichtigsten Änderungen der Magdeburger Parlamentsreform
Magdeburg - Mit den Stimmen von CDU, Linken, SPD und Grünen hat der Landtag eine umfassende Parlamentsreform beschlossen. Da auch die Verfassung geändert wurde, war eine Zweidrittelmehrheit nötig. 63 Abgeordnete stimmten für das Vorhaben, 21 dagegen, es gab eine Enthaltung. Zu den wichtigsten Änderungen zählen:
Direkte Demokratie
Für ein Volksbegehren sind die Unterschriften von nur noch sieben (bislang neun) Prozent der Wähler nötig.
Transparenter Landtag
Bürger dürfen die Arbeit ihrer Abgeordneten nicht mehr nur im Plenarsaal, sondern auch in den Ausschüssen beobachten. Dort erfolgt die eigentliche Sacharbeit.
Kampf gegen Rechtsextreme
Sachsen-Anhalt bekommt neue Staatsziele. Der Einsatz gegen nationalsozialistisches Gedankengut ist nun „Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung jedes Einzelnen“. Auch Klimaschutz und Tierschutz stehen nun in der Verfassung.
Rügen für Parlamentsrüpel
Das Landtagspräsidium darf Verstöße gegen die Ordnung oder „die Würde des Hauses“ künftig auch nachträglich mit einem Ordnungsruf ahnden.
Mehr Geld für Abgeordnete
Die Zulagen, die Parlamentarier mit herausgehobenen Funktionen erhalten, werden künftig bei die Berechnung der Altersversorgung berücksichtigt. Teilweise verdoppelt das die Rente.
Schuldenbremse
Für den Landeshaushalt sind Kredite „grundsätzlich“ verboten. Ausnahmen gelten für Konjunkturkrisen oder Naturkatastrophen.
Mehr Zeit zum Verhandeln
Abgeschafft ist die strikte Vorschrift, dass ein neugewählter Landtag 14 Tage nach Konstituierung einen Ministerpräsidenten wählen muss. Nunmehr haben die Parteien mehr Zeit, um ein Regierungsbündnis auszuhandeln. (mz)