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Rechtsterrorismus Muss NSU-Terrorhelfer aus dem Burgenlandkreis wieder ins Gefängnis?

Ralf W., der in Sachsen-Anhalt lebt, gilt als ein maßgeblicher Unterstützer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“, er besorgte die Mordwaffe, wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt. Dennoch kam er frei. Ändert sich das nun?

Von Alexander Schierholz 29.09.2022, 09:45
Ralf W. (Mitte) 2018 im Münchner  NSU-Prozess. Muss er nun wieder ins Gefängnis?
Ralf W. (Mitte) 2018 im Münchner NSU-Prozess. Muss er nun wieder ins Gefängnis? (Foto: imago images/Eibner)

Halle (Saale) - Dem im Burgenlandkreis lebenden NSU-Terrorhelfer Ralf W. droht wieder Gefängnis. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat seinen Antrag auf Aussetzung seiner restlichen Haftstrafe aus dem NSU-Prozess abgelehnt. W. habe dagegen Beschwerde eingelegt, sagte ein Gerichtssprecher der MZ. Damit müsse nun der Bundesgerichtshof entscheiden.