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Sinkende Corona-Zahlen in Sachsen-Anhalt Bund der Selbstständigen fordert Ende der Maskenpflicht in Läden

Aktualisiert: 21.06.2021, 09:57
Angesichts sinkender Infektionszahlen fordert der Bund der Selbstständigen in Sachsen-Anhalt ein Ende der Maskenpflicht.
Angesichts sinkender Infektionszahlen fordert der Bund der Selbstständigen in Sachsen-Anhalt ein Ende der Maskenpflicht. (Foto: Peter Kuchenbuch-Hanken/dpa)

Magdeburg - Der Bund der Selbständigen in Sachsen-Anhalt hat angesichts der geringen Corona-Zahlen und sommerlicher Temperaturen ein Abrücken von der Masken- und Testpflicht gefordert. „Das Beibehalten ist auch für viele Bürgerinnen und Bürger nicht mehr vermittelbar. Viele unserer Mitgliedsbetriebe beklagen anhaltend deutliche Rückgänge an Kunden und dementsprechende Umsatzeinbrüche“, teilte der Verband als Interessenvertretung kleiner und mittlerer Unternehmen am Sonntag in Magdeburg mit.

Befragungen hätten gezeigt, dass Kunden und Gäste in Innenräumen kaum noch bereit seien, Maske zu tragen oder zu Tests verpflichtet zu sein. „Stattdessen verzichten viele lieber weiterhin auf ihren Einkauf im stationären Handel oder auf Restaurantbesuche bis es „wieder normal ist“.“

Corona-Lage in Sachsen-Anhalt entspannt sich weiter

Das Corona-Infektionsgeschehen hat sich in Sachsen-Anhalt deutlich abgeschwächt. Sonntagmorgen meldete das Robert Koch-Institut (RKI) 3,7 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Im bundesweiten Vergleich lag nur Mecklenburg-Vorpommern darunter. In Dessau-Roßlau lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei 0.

Experten machen allerdings auf die Gefahr einer Ausbreitung der Delta-Variante des Coronavirus aufmerksam. Sie ist ansteckender und gewinnt auch in Deutschland an Bedeutung. Das RKI geht davon aus, dass Infektionen mit der Delta-Variante zu schwereren Krankheitsverläufen führen könnten.

Läden und Märkte geöffnet: Zutritt nur mit Maske

In der aktuellen 14. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes ist festgelegt, dass Läden und Märkte jeder Art öffnen dürfen. Besucher müssen in geschlossenen Räumen aber einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das gilt auch für die Verkehr- und Gemeinschaftsflächen in geschlossenen Räumen von Restaurants sowie an Buffets. (dpa)