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Kaum Möglichkeiten für Zustandserfassung Wie kann der Borlachschacht im Witzlebenturm gesichert werden?

Der Hunderte Jahre alte Borlachschacht wird mit einer Kamera auf seinen Zustand untersucht. Er muss mittelfristig gesichert werden, aber die Frage ist wie.

Von Melain van Alst 14.05.2021, 10:00
Langsam wird die Kamera an einem Kabel in den insgesamt 228 Meter tiefen Schacht herab gelassen.
Langsam wird die Kamera an einem Kabel in den insgesamt 228 Meter tiefen Schacht herab gelassen. Fotos: Solestadt Bad Dürrenberg

Bad Dürrenberg - Bei 82 Metern ist endgültig Schluss. Weiter reicht die Kamera in den Borlachschacht im Witzlebenturm nicht hinein. „Wir wissen nicht, in welchem Zustand der Schacht unterhalb dieser Grenze ist“, sagt Bad Dürrenbergs Bürgermeister Christoph Schulze (CDU) im Anschluss an eine Befahrung. Sie soll Teil eines Gutachtens sein, das über Zustand und vor allem Möglichkeiten der Verwahrung des historisches Erbstückes entscheidet.

Arbeitsbühnen sind abgerutscht: Borlachschacht im Witzlebenturm muss gesichert werden

Denn der unklare Zustand lässt der Stadt keine andere Möglichkeit, als den Schacht zu sichern oder anders ausgedrückt, zu verwahren. Erwartet wird, dass dies etwa eine halbe Million Euro verschlingen könnte. Kosten, die zwingend durch Fördermittel co-finanziert werden sollen. Die magische Grenze von guten 80 Metern ist Jens Piller, dem Leiter des Solebetriebs der Stadt, nicht neu. Bereits 2004 gab es eine Befahrung, bei der an dieser Stelle kein Weiterkommen mehr war.

Damals wie heute sei die Außenhülle des Schachtes bis dorthin intakt, so Piller. Das ist erst einmal eine gute Nachricht. „Aber die Arbeitsbühnen sind abgerutscht.“ Diese befinden sich auf verschiedenen Ebenen des Schachtes und sorgen immer wieder dafür, dass die Kamera galant um sie herumgeführt werden muss, um den Zustand in Augenschein zu nehmen. In der Sole schwimmen aufgewirbelte Teilchen umher, die zwar die Sicht erschweren, aber wie kleine goldene Punkte wirken.

Absenken des Wasserspiegels im Schacht alle fünf Jahre soll nicht mehr gemacht werden

Viele Möglichkeiten für eine Zustandserfassung gibt es für den eigentlich 228 Meter tiefen Schacht nicht mehr. Dieses Mal hatte die Verwaltung darauf gehofft, dass eine Unterwasserdrohne zum Einsatz kommen könnte, um vielleicht noch tiefer vordringen zu können. Doch die Gefahr, dass sie stecken bleiben könnte, ist zu groß. Auch das Absenken des Wasserspiegels im Schacht alle fünf Jahre soll nicht mehr gemacht werden.

„Es schadet dem Holz und dem Schacht selbst“, sagt Piller und betont, dass es sich noch um das originale Holz der Bohrung aus der Zeit um 1763 handelt. Noch dazu dauere es Monate den Solepegel abzusenken, ergänzt das Stadtoberhaupt, schließlich dürfe die Sole nur ganz langsam und kleinen Mengen in die Saale eingeleitet werden. Und selbst wenn man dieses Verfahren nutzen würde, würden nur 23 Meter freigelegt. Technisch sei mehr nicht möglich.

Ganze könnte mächtig teuer für Bad Dürrenberg werden

Eine Frage kann die Befahrung jedoch nicht klären: Wie kann der Schacht gesichert werden? Schließlich ist er dem Bergbaurecht zugeordnet, ist historisch wertvoll für die Geschichte der Stadt, birgt aber eine Gefahr für die zukünftige Standsicherheit des Witzlebenturms, falls es doch einmal zu einem Einbruch käme. Klar ist nur, dass es ein durchlässiges Material sein soll, das nicht mit der Sole reagiert. Überlegungen gehen in Richtung Kies, der dann gezielt von unten nach oben den Schacht füllt. Die letzten Meter könnten ausgespart werden. „Dann bleibt der Schacht touristisch erhalten“, ergänzt Christin Popiel, Fachbereichsleiterin für Tourismus, Kultur und Solebetrieb.

Doch das Ganze könnte mächtig teuer für die Stadt werden. Daher will sie mit dem Gutachten und einer entsprechenden Stellungnahme des zuständigen Bergamtes auf das Ministerium zugehen, um womöglich auf eine Richtlinie zu ihren Gunsten einzuwirken. Denn bislang steht nur jenen Projekten eine Förderung in Aussicht, wo eine Bergbausanierung zur Sicherung durchführt wird und es keinen Rechtsnachfolger gibt. Die Stadt ist im Fall des Borlachschachts jedoch der Rechtsnachfolger und fällt so aus der Richtlinie raus. (mz)