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Landgericht Halle Mann aus Braunsbedra wegen Drogenhandels verurteilt

Der 38-Jährige bekommt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und muss sich in eine Entzugsanstalt begeben.

Von Laura Nobel 19.01.2022, 12:12
Der Verurteilte soll unter anderem mit Cannabis gehandelt haben.
Der Verurteilte soll unter anderem mit Cannabis gehandelt haben. Daniel Karmann/dpa

Braunsbedra/Halle/MZ - Als die Staatsanwältin und der Verteidiger ihre Plädoyers hielten, brach der Angeklagte in Tränen aus. Der Prozess ging dem 38-Jährigen aus Braunsbedra sichtlich nahe. Er musste sich vor dem Landgericht Halle wegen Drogenhandels verantworten. Am Dienstag wurde er zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Um seine Drogensucht überwinden zu können, hat sich das Gericht für eine Unterbringung in einer Entzugsanstalt entschieden.

Im Sommer 2021 war der Angeklagte am Bahnhof Braunsbedra mit Cannabis und einem als MDMA bekannten Amphetamin im Rucksack erwischt worden, als Polizisten ihn kontrollierten. Er hatte auch zwei Taschenmesser und Bargeld bei sich. Weitere Betäubungsmittel sowie Utensilien zum Verpacken und Wiegen von Drogen fand die Polizei bei einer Durchsuchung seiner Wohnung. Von Anfang an hatte sich der Angeklagte kooperativ gegenüber den Beamten gezeigt, stritt jedoch den Handel ab. Die Drogen im Rucksack habe er zu seinem Kollegen bringen wollen, wo er wenige Tage später seinen Geburtstag feiern wollte.

„Er brauchte den Handel, um seinen Konsum zu finanzieren“

Aus Sicht der Staatsanwältin stand jedoch fest, dass die Drogen nicht nur für den Eigenbedarf bestimmt waren. „Vielmehr hat er den Handel gebraucht, um seinen Konsum zu finanzieren.“ Für den Handel spreche auch eine Haarprobe des Angeklagten, die ergab, dass er gar kein Cannabis konsumiert hat. Über 40 Klemmtütchen und das Bargeld, das er bei sich trug, seien weitere Hinweise auf Drogengeschäfte. Wegen der zwei Taschenmesser, die der Braunsbedraer „zugriffsbereit im Rucksack hatte“, kam die Staatsanwältin zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte bewaffneten Drogenhandel betrieben hat und plädierte für eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

Eine Bewährungsstrafe schloss die Staatsanwältin aus - im Gegensatz zum Verteidiger. Es gehe darum, wie man dem Menschen helfen kann. „Er braucht eine Therapie und will sie auch“, betonte er und forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung in Kombination mit einer Therapieauflage. Für den Angeklagten spreche dessen kooperatives Verhalten. Er habe freiwillig die Drogen aus seinem Rucksack an die Beamten übergeben und sei sofort geständig gewesen, was den Drogenbesitz anbelangt. Es sei „nicht völlig fernliegend“, dass die Drogen aus dem Rucksack nur für die Party bestimmt waren. Außerdem habe er inzwischen einen Job, den er sich selbst gesucht habe und an dem er sehr hänge. „Der macht sowas keineswegs noch mal“, war sich der Verteidiger sicher.

Gericht entschiedet sich für Unterbringung in Entzugsklinik

Auch das Gericht hält eine Therapie für notwendig, sah eine Bewährungsstrafe jedoch erstmal nicht als Option. Der einzige Weg sei die Unterbringung in einer Entzugsanstalt. Die Dauer des Aufenthaltes liegt in der Regel bei maximal zwei Jahren. Der Rest der Freiheitsstrafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Gericht sah es, wie die Staatsanwaltschaft, als erwiesen, dass der Braunsbedraer mit Drogen gehandelt hat. „Sie konnten uns nicht vom Gegenteil überzeugen“, sagte der Vorsitzende Richter. Bewaffnetes Handeltreiben könne man dem Angeklagten jedoch nicht nachweisen.