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Stichtag 16. März Corona-Impfpflicht: Ab wann im Saalekreis mit Beschäftigungsverboten zu rechnen ist

Ab Mitte kommender Woche müssen medizinische Arbeitgeber Mitarbeiter ohne Nachweis an den Saalekreis melden. Der hat drei Monate Zeit die ersten Fälle zu bearbeiten.

Von Robert Briest Aktualisiert: 12.03.2022, 11:33
Ab 16. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht.
Ab 16. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Georg Wendt/dpa

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Merseburg/MZ - „Wir haben die Nachweise eingeholt, wie es unsere Pflicht ist“, berichtet Nastasia Senff. Sie ist stellvertretende Geschäftsführerin des DRK-Kreisverbandes Merseburg-Querfurt. Der muss, wie alle Arbeitgeber in medizinischen Branchen am 16. März alle Mitarbeiter an das Gesundheitsamt melden, die bis dato keinen Impf- oder noch gültigen Genesenennachweis vorgelegt haben. Denn ab diesem Stichtag gilt die umstrittene einrichtungsbezogene Impfpflicht.