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Geiseltalhof Braunsbedra Geiseltalhof Braunsbedra: Diese Folgen hat die Stallpflicht

Von Diana Dünschel 16.02.2017, 12:51
Weil die Stallpflicht nun länger als drei Monate gilt, gibt es keine Eier aus Freilandhaltung mehr, sondern nur noch aus Bodenhaltung.
Weil die Stallpflicht nun länger als drei Monate gilt, gibt es keine Eier aus Freilandhaltung mehr, sondern nur noch aus Bodenhaltung. Peter Wölk

Braunsbedra - Bodenhaltung. Es ist nur ein Wort. Aber es macht einen Riesenunterschied und hinterlässt bei Landwirt Marco Drexler aus dem Braunsbedraer Ortsteil Neumark-Nord Sorgenfalten.

Der Chef des Geiseltalhofs muss seine 3.100 Freilandhühner aufgrund der im Zusammenhang mit der Geflügelpest verhängten Stallpflicht seit drei Monaten einsperren und bei der Arbeit auf strenge Desinfektionsmaßnahmen achten. Am 7. Februar war dann die zwölfwöchige Schonfrist vorbei, wonach es ihm das Gesetz erlaubt, täglich rund 3.000 von den Freilandhühnern gelegte Eier dennoch mit dem Prädikat Freilandhaltung zu verkaufen. Jetzt müssen sie als Bodenhaltung gekennzeichnet werden. Marco Drexler zeigt seine entsprechend geänderten Verkaufspackungen. „Geiseltaler Eier“ steht natürlich immer noch darauf. Nur dass das Wort „Freilandhaltung“ durch „Bodenhaltung“ ersetzt wurde.

Produzenten dürfen für Eier aus Freilandhaltung mehr verlangen

Die Folge ist nicht nur, dass der Braunsbedraer pro Ei zwei Cent weniger einnimmt. Der Grund: Weil Freilandhaltung mit einem höheren Aufwand verbunden ist, dürfen die Produzenten für diese Eier mehr verlangen. Marco Drexler musste zudem mit den Supermarktketten im Großraum Halle, Leipzig und Naumburg, in die er inzwischen 80 Prozent seiner Ware liefert, in neue Verhandlungen treten. Denn die hatten ja schon ihre Lieferanten für Eier aus Bodenhaltung. Er kommt da jetzt quasi neu dazu. „Dass hier der Übergang schließlich nahtlos über die Bühne ging, war für mich nicht selbstverständlich“, ist der Landwirt dankbar, dass das ohne Probleme funktionierte.

Mancher Supermarkt habe auch erstmal weniger Eier von ihm abgenommen als bisher, weil man das Kundenverhalten noch nicht abschätzen kann, ist zu erfahren. Wie viele Abnehmer sind verschreckt und kaufen womöglich aus Prinzip nicht aus Bodenhaltung? Oder wird der Großteil ihm als regionalen Produzenten die Treue halten? Auf diese Fragen wird es erst in den nächsten Wochen Antworten geben. Marco Drexler hofft einfach, dass sich seine Verluste am Ende in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen halten. Immerhin musste er schon zu Beginn der Stallpflicht weniger Einnahmen hinnehmen, weil seine ans Freiland gewöhnten Hühner eingesperrt weniger Eier legten. Das habe sich aber inzwischen wieder normalisiert, sagt er.

Direktvermarkter will seine Hühnerzucht in Freilandhaltung auf gar keinen Fall aufgeben

Zwischenzeitlich musste der Braunsbedraer dann sogar den Totalverlust fürchten. Erst wurde im Dezember in Braunsbedra-Neumark am Geiseltalsee bei einem Mäusebussard und einer Möwe die Geflügelpest nachgewiesen, Anfang Januar dann bei verendeten Wildvögeln in Geusa. Jedesmal wurde rund um die Fundorte ein Sperrbezirk von einem Kilometer festgelegt. Beide endeten jeweils knapp vor dem Geiseltalhof. Andernfalls hätte Marco Drexler mindestens einen Monat lang weder seine Eier noch seine Hühner verkaufen können. „Ich hatte ein Wahnsinnsglück“, sagt er heute.

Seine Hühnerzucht in Freilandhaltung will er auf gar keinen Fall aufgeben. Auch wenn derzeit nicht absehbar ist, wie lange die Behörden die Stallpflicht noch aufrechterhalten. (mz)