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Mordermittlungen mit Handydaten Mordermittlungen mit Handydaten: Über tausend Hallenser im Blick

Von Steffen Könau 14.04.2014, 18:58
Die Spitze eines Mobilfunkmastes.
Die Spitze eines Mobilfunkmastes. dpa

Halle (Saale)/MZ - Im Fall der getöteten bulgarischen Studentin Mariya N. haben Polizei und Staatsanwaltschaft die Standortdaten und Telefonnummern von mehr als tausend Menschen, die sich am Tattag in der Nähe des Tatortes aufgehalten haben, von den Mobilfunknetz-Betreibern erhalten. Zwischen 1200 und 1400 sogenannte Verkehrsdaten seien der Sonderkommission „Neuwerk“ im Zuge einer Funkzellenabfrage übermittelt worden, nannte Staatsanwalt Klaus Wiechmann gegenüber der MZ erstmals eine konkrete Zahl. Trotz des Verbots der Vorratsdatenspeicherung bewahren Funkanbieter Verkehrsdaten zu Abrechnungszwecken auf. Ermittlungsbehörden können bei schweren Straftaten auf diese Daten zugreifen. Von dieser Möglichkeit machten sie in Sachsen-Anhalt im Jahr 2012 rund 300 Mal Gebrauch, bundesweit griffen Strafverfolger mehr als 17.000 Mal zu dem Instrument.

Im Fall Mariya N. nutze man die Handyfahndung zur Zeugensuche, nicht bei der Fahndung nach dem Täter, hieß es bei der Staatsanwaltschaft. Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose hat zur bislang größten derartigen Auswertungsaktion in Sachsen-Anhalt einen Beobachtungsvorgang angelegt. „Es geht darum zu prüfen, ob die Maßnahme angemessen ist“, sagte von Bose. Er habe von der Staatsanwaltschaft Unterlagen angefordert. Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern hatten die Praxis der Funkzellenabfrage mehrfach kritisiert. Sie forderten zuletzt vor drei Jahren, den Anwendungsbereich für massenhafte Funkzellenabfragen deutlich einzuschränken und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu stärkerer Beachtung zu verhelfen.