Leipzig Leipzig: Hebamme wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht
Leipzig/dpa. - Dadurch war das ungeborene Kind in die Bauchhöhle gerutscht undhatte zu wenig Sauerstoff bekommen. Die Verhandlung wurde nachVerlesung der Anklageschrift bis zum Nachmittag unterbrochen.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wusste dieGeburtshelferin, dass die Mutter des Kindes schon einmal mit einemKaiserschnitt entbunden hatte. Deshalb hätte sie auch wissen müssen,dass die Gefahr einer Uterusruptur bestand. Dennoch habe sie erstdann einen Arzt hinzu gerufen, als kaum noch Herztöne desUngeborenen zu hören gewesen seien. Der dann eingeleiteteNotkaiserschnitt sei zu spät erfolgt.
Die Angeklagte machte von ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zuverweigern. Nach Angaben ihres Rechtsbeistands rechnet sie jedochmit einem Freispruch. «Sie ist für den Tod des Kindes nichtverantwortlich zu machen», sagte Rechtsanwalt Jan Braun. DerVertreter der Eltern, Torsten Seiffert, sagte vor Beginn derVerhandlung, er rechne mit einer geringen Geld- oder einerBewährungsstrafe. Den Eltern sei vor allem wichtig, dassfestgestellt werde, wer Schuld am Tod ihres Sohnes habe. Zudemerwarteten sie, dass die Universitätsklinik Leipzig, wo sich dastragische Geschehen ereignete, zu ihrer Verantwortung bekenne. DieKindsmutter sollte am Nachmittag als Zeugin gehört werden.