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Amtsgericht Wittenberger wegen Drogen verurteilt

Junger Mann wird wegen Besitzes und Handels mit Drogen zu einem Jahr Freiheitsentzug auf Bewährung verurteilt. Er geht inzwischen zur Suchtberatung.

Von Marcel Duclaud 14.01.2022, 12:00
Das Amtsgericht in Wittenberg
Das Amtsgericht in Wittenberg Thomas Klitzsch

Wittenberg/MZ - Glimpflich davon gekommen ist am Dienstag vor dem Wittenberger Amtsgericht ein junger Mann, dem Drogenbesitz und Handel mit Drogen vorgeworfen wird. Richterin Jeanette Preissner verurteilte den Wittenberger zu einem Jahr Freiheitsentzug auf Bewährung.

Erwischt worden war der Mann im Januar 2020 bei einer Verkehrskontrolle in Dobien mit knapp 15 Gramm des Methamphetamins Crystal. Ein Teil davon, fünf Gramm, sei zum Verkauf bestimmt gewesen, der Rest für den Eigenbedarf, sagte Staatsanwalt Frank Pieper. Mit dem Handel habe der Angeklagte den eigenen Konsum finanziert.

Nicht das erste Delikt

Allerdings ist der Wittenberger, der als Lagerist arbeitet und Unterhalt für ein Kind zahlen muss, nicht zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Ein schwerer Fall von Diebstahl steht ebenso auf der Liste seiner Straftaten wie Drogendelikte oder Verstoß gegen das Waffengesetz.

Inzwischen hat er allerdings offenbar die Kurve bekommen oder jedenfalls den festen Willen, von den Drogen abzulassen. Verteidiger Christian Schößling betonte, dass sein Mandant abstinent sei und überdies die Suchtberatung im Paul Gerhardt Stift konsultiere. Der Mann habe sich stabilisiert und gehe regelmäßig arbeiten, er verzichte im Übrigen auf die Rückgabe der sichergestellten Betäubungsmittel.

Der Angeklagte selbst beteuerte vor Gericht: „Die Suchtberatung möchte ich fortsetzen und zudem in der Bosse-Klinik eine Therapie beginnen, wenn ich Urlaub habe. Denn meinen Job will ich nicht aufs Spiel setzen.“ Was der Angeklagte hingegen nicht verraten mochte, das war, von wem er die Drogen bezogen hat und an wen er sie verkaufte.

Keine geringe Menge

Staatsanwalt Pieper forderte ein Jahr Freiheitsentzug, ausgesetzt auf eine Bewährungszeit von drei Jahren. Zudem einen Bewährungshelfer und die Verpflichtung, die Suchtberatung weiter zu besuchen. Die bei der Kontrolle gefundene Menge sei nicht eben gering gewesen, betonte er. Für den Angeklagten spreche, dass er geständig sei, auf die Rückgabe der Drogen verzichte, ein festes Arbeitsverhältnis habe und offenbar Konsequenzen für sein Leben gezogen habe.

Verteidiger Schößling sieht das ähnlich, allerdings sind nach seiner Meinung sieben Monate Freiheitsentzug, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, ausreichend. Nicht vorgeworfen werden könne seinem Mandanten im Übrigen gewerbsmäßiger Handel mit Drogen. „Das müsste sonst von einer gewissen Dauer sein.“ Der Staatsanwalt hatte davon gesprochen. Die soziale Prognose seines Mandanten sei positiv, er kümmere sich um die „Aufarbeitung seiner Suchtproblematik“ und sei in der Lage, sein Leben zu managen, weshalb es keinen Bewährungshelfer brauche, so Schößling.

Die Richterin entschied wie erwähnt auf ein Jahr Freiheitsentzug, die Bewährungszeit soll bei zwei Jahren liegen. Der Tatvorwurf habe sich bestätigt, die Menge sei nicht gering und teilweise zum Handel bestimmt gewesen. Gewerbsmäßigkeit sieht sie indes nicht, zudem mache der Angeklagte den Eindruck, die Drogen hinter sich lassen zu wollen. Die Entzugstherapie soll nach Auffassung des Schöffengerichts mindestens sechs Monate lang fortgesetzt werden.