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Amtsgericht Kemberger leugnet Betrugsvorwurf

Jungem Mann aus Kemberg wird Betrug und Diebstahl vorgeworfen. Er beteuert, mit dem Fall nichts zu tun zu haben.

Von Marcel Duclaud 27.01.2022, 16:00
Amtsgericht in Wittenberg
Amtsgericht in Wittenberg Thomas Klitzsch

Kemberg/MZ - Hat der Mittzwanziger, der aus Herzberg stammt und in Kemberg wohnt, den Einbruch begangen und den E-Scooter für über 1.000 Euro vertickt? Ein Urteil ist noch nicht gefallen, die Verhandlung vor dem Amtsgericht in Wittenberg wird im Februar fortgesetzt, weil eine Zeuge noch gehört werden soll.

Auf die schiefe Bahn geraten

Der junge Mann, der jetzt vor Gericht steht, beteuert jedenfalls, es nicht gewesen zu sein. Sicher, er sei ein bisschen auf die schiefe Bahn geraten, räumt er ein und zahle dafür. Einige Vorstrafen hat er auf dem Kerbholz, etwa wegen Diebstahl oder Betrug. Aber das mit dem E-Scooter und den Kameras, das sei er nicht gewesen.

Vorgeworfen wird ihm, im Januar vergangenen Jahres in den Keller eines Mehrfamilienhauses in der Berliner Straße in Wittenberg eingedrungen zu sein. Dort soll der Kemberger besagten Roller und zudem zwei Spiegelreflexkameras sowie zwei Objektive gestohlen haben. Den Wert des Diebesguts gibt die Staatsanwaltschaft mit 2.700 Euro an. Den Roller wiederum habe er verkauft, bei einer Kontrolle in der Bachstraße stellte sich heraus, dass das Fahrzeug gestohlen war.

Kaufvertrag samt Ausweiskopie

Es existiert ein Kaufvertrag samt Ausweiskopie: „Da hat jemand meinen Ausweis benutzt“, behauptet der Angeklagte, der das Dokument als verloren gemeldet habe. Vor Gericht wurden unter anderem die Unterschriften unter dem Kaufvertrag und auf dem Ausweis verglichen - ohne eindeutiges Ergebnis: „Sie sehen sich recht ähnlich“, sagte Richter Ronald Waltert. Verteidiger Olaf Rast indes findet die Unterschrift „nicht flüssig geschrieben“. Als ob da jemand vorher geübt habe. Er bemängelt überdies, dass wenig ermittelt und gefragt worden sei in dem Fall. Und dass im Übrigen ein Dieb einen Kaufvertrag mit seinem Namen und einer Ausweiskopie versehe, das dürfte doch recht ungewöhnlich sein.

Als Zeuge gehört wurde der Mieter der Wohnung, dessen Keller ausgeräumt worden ist. Er gab an, dass der mit einem Vorhängeschloss gesichert war. Den relativ neuwertigen Scooter habe er nicht zurückerhalten, die Versicherung hatte bereits gezahlt - für den gesamten Schaden, also einschließlich Spiegelreflexkameras und Objektive, die schon älter waren, rund 1.500 Euro.

Beim Zeugen Nummer zwei handelte es sich um den Käufer des gestohlenen Fahrzeuges, ein Wittenberger. Er habe schon lange nach einem Roller Ausschau gehalten und im Übrigen nicht selber den Kauf abgewickelt. „Ich habe den Eigentümer gar nicht gesehen. Ein Kumpel hat das gemanagt. Ich wollte aber eine Ausweiskopie“, - zur Sicherheit. Wo der Kumpel wohnt, wusste der Zeuge freilich nicht auf Anhieb: „Man kennt sich vom Sehen.“

Seine Aufgabe ist nun, Kumpels Adresse herauszufinden: „Die kann ich bestimmt besorgen.“ Der Vermittler soll dann am 10. Februar vor Gericht Licht in das Dunkel des Falles bringen.