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Raserei auf Autobahnen als Problem Nach Vorfall mit tschechischem Multimillionär: Auch auf der A38 in MSH wird viel gerast

Auch auf den Autobahnen in Mansfeld-Südharz wird gerast. Dabei sind ungepasste Geschwindigkeiten häufig die Ursachen für Unfälle.

Von Joel Stubert 26.01.2022, 11:04
Verkehr auf der A38 - Blick Richtung Sangerhausen
Verkehr auf der A38 - Blick Richtung Sangerhausen (Foto: Schumann)

Sangerhausen/Eisleben/MZ - Mit Tempo 417 über die Autobahn. Ein Geschäftsmann hat dies auf der A 2 gemacht und gefilmt - und damit eine bundesweite Debatte ausgelöst. Auch auf den Autobahnen in der Region ist Raserei ein Problem. „Über die Jahre hinweg wurde eine Vielzahl an Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, bei der auch sehr viele Geschwindigkeitsverstöße festgestellt wurden“, sagt Veit Richter, Polizeioberkommissar beim Zentralen Verkehrs- und Autobahndienst.

Raserei als Problem auf den Autobahnen in Sachsen-Anhalt

Dies treffe für den Bereich der Autobahn 38, aber auch für die anderen Autobahnabschnitte wie beispielsweise auf den Autobahnen 9, 14 und 143 im südlichen Sachsen-Anhalt zu. „Es lässt sich leider nicht mehr ermitteln, mit welcher Geschwindigkeit das schnellste Fahrzeug gemessen wurde. Bekannt ist mir persönlich eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Autobahn 9, bei der ein Pkw mit einer Geschwindigkeit von 252 km/h fuhr.“

Geschwindigkeitsverstöße werden in der Regel als Ordnungswidrigkeit behandelt, die mit einem Bußgeld und Fahrverboten geahndet werden. Im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog sind die Strafen festgelegt. Dieser kann durch jeden im Internet eingesehen werden. Im neuen Katalog sind die Strafen etwas höher. So hat eine Überschreitung von mehr als 70 km/h außerorts nun 700 Euro Strafe, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Führerscheinentzug zur Folge.

Hohe Geschwindigkeit als Hauptursache für Unfälle

Der Raser auf der A 2 fuhr aber in einem Bereich ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Aber auch dort sollte man nicht übertreiben, betont Richter. „Seit vielen Jahren sind in unserem Zuständigkeitsbereich die gefahrenen Geschwindigkeiten eine der Hauptunfallursachen, die zu Personen- und Sachschäden führten“, sagt er.

„Aus diesem Grund weise ich auf den Paragraf 3 der Straßenverkehrsordnung hin, der besagt, dass der Fahrzeugführer nur so schnell fahren darf, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßenverhältnissen, Sichtverhältnissen, Verkehrsverhältnissen, Wetterverhältnissen, seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“

Betrage die Sichtweite bei Nebel, Regen oder Schneefall weniger als 50 Meter, so dürfe nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. „Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke angehalten werden kann“, so Richter. „Ein Fahrer sollte sein Fahrzeug jederzeit so beherrschen, dass er notfalls die Fehler anderer erkennt.“ Diese defensive Fahrweise trage dazu bei, Unfälle zu verhindern.