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Schneller frei nach positivem Test Landkreis Mansfeld-Südharz aktualisiert seine Allgemeinverfügung zur Quarantäne

Von Grit Pommer 03.12.2021, 09:42
Symbolfoto - Coronatest
Symbolfoto - Coronatest (Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/)

Sangerhausen/Eisleben/Hettstedt/MZ - Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat seine Allgemeinverfügung zur Quarantäne aktualisiert. Darüber informierte die Kreisverwaltung am Donnerstag. Neu ist, dass sich vollständig Geimpfte oder Genesene, die nach einem positiven PCR-Test in Quarantäne mussten, aber ohne Symptome blieben, sich schon am fünften Tag mit einem PCR-Test wieder freitesten lassen können.

Treten dagegen bei zunächst Symptomlosen in der Quarantäne Fieber, trockener Husten oder Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns auf, müsse sofort das Gesundheitsamt informiert werden, heißt es vom Landkreis.

Nach positivem Test selbst in die Quarantäne gehen

Es bleibe bei der Regelung, dass sich jeder nach einem positiven Test von selbst in Quarantäne begeben sowie seine Kontaktpersonen informieren und an das Gesundheitsamt melden muss. Symptomfreien Mitbewohnern und Kontakten, die geimpft oder genesen sind und den Nachweis ans Gesundheitsamt übermitteln, bleibt die Quarantäne erspart - es sei denn, der oder die Infizierte, auf die sich der Kontakt bezieht, ist mit einer in Deutschland noch nicht verbreitet aufgetretenen Virusvariante infiziert, die vom RKI als besorgniserregend eingeschätzt wird.

Wegen der abzusehenden neuen Landesverordnung verzichte der Kreis vorerst auf Verschärfungen durch eine eigene Rechtsverordnung, erklärte Landrat André Schröder.